Mehrere Einweg Plastik-Artikel werden verboten

Seit dem 3.7.21 sind viele Einwegplastikprodukte in der EU verboten. Dazu gehören Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik". Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden.

© BundesregierungZum Schutz des Meeres und der Umwelt – das Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff.

Montag, 19.07.2021 - Verboten werden zudem Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das Gleiche gilt für Einwegteller und -schalen aus Pappe, die nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind.
Verboten wird die Produktion und Inverkehrbringung der Einwegplastikartikel. Restbestände dürfen vom Handel aber noch abgegeben werden.

Manche Einweg-Produkte dürfen auch nach dem 3. Juli noch Kunststoffe enthalten, z.B. Zigarettenfilter oder Feuchttücher. Diese Produkte müssen aber mit einer eindeutigen Kennzeichnung versehen werden, welche vor Umweltschäden durch Plastik warnt.

Grund für die Maßnahmen ist der Anstieg an Plastikmüll in der Umwelt. Jedes Jahr werden Millionen Tonnen Plastikmüll in die Meere eingetragen. Der Abfall stellt eine Gefahr für die Meerestiere dar und zu Mikroplastik zerfallen kehrt das Plastik auch in unsere Nahrungskette zurück.
Mit mehreren weiteren Maßnahmen will die EU gegen eine weitere Vermüllung steuern. Unter anderem soll in Zukunft die Nutzung von Mehrweg-Systemen forciert werden. So sind Caterer, Lieferdienste und Restaurants ab 2023 verpflichtet, Mehrwegbehälter anzubieten. 

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