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Bildungs- und Teilhabepaket

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildung- und Teilhabepaket unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.

Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildung- und Teilhabepaket haben.

Leistungen aus dem Bildung- und Teilhabepaket können Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 25 Jahren bekommen. Leistungen zur Teilhabe in Kultur, Sport und Freizeit erhalten nur Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

Flyer Bildungs- und TeilhabepaketPDF-Datei586,39 kB


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