Gemeinsames Lernen

Der Grundschulverbund Riemeke-Theodor ist eine Schule des Gemeinsamen Lernens. Nähere Informationen erhalten Sie an dieser Stelle.

Gemeinsames Lernen

Der Grundschulverbund Riemeke-Theodor ist eine Schule für alle Kinder. Unabhängig von Begabung, Geschlecht, Sprache, Ethnie, Religion und Kultur werden alle Kinder an der Schule aufgenommen.

Schulrechtliche Rahmenbedingungen
Mit dem am 16.10.2013 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Umsetzung der VN Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz, NRW) werden inklusive Beschulung und Erziehung als Regelfall verankert.
Alle Kinder sollen die Möglichkeit bekommen, entsprechend ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten an der ortsnahen Regelschule individuell beschult zu werden.
Eltern melden ihre Kinder zunächst an einer Grundschule ihrer Wahl an.
Benötigt ein Kind möglicherweise sonderpädagogische Unterstützung in der Schule, so können Eltern einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs stellen. Nach Erstellung eines Gutachtens nach AO-SF (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) entscheidet das Schulamt über das Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs. Das Schulamt muss eine allgemeine Schule als möglichen Förderort vorschlagen. In alle
Entscheidungsprozesse werden die Eltern eingebunden.

Schulische Rahmenbedingungen
Am Grundschulverbund Riemeke – Theodor findet gemeinsames Lernen seit dem Schuljahr 2011/2012 am Theodor-Standort und seit dem Schuljahr 2013/2014 auch am Standort Riemeke statt.

Förderplanung und Leistungsbeurteilung
Es wird unterschieden zwischen zielgleichem und zieldifferentem Unterricht für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, abhängig von ihrem individuellen Entwicklungsschwerpunkt. Im zielgleichen Unterricht bleibt der allgemeine Leistungsanspruch bestehen und die Schülerinnen und Schüler erhalten ab Klasse 3 ein Notenzeugnis. Für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Geistige Entwicklung werden andere Anforderungen je nach ihrem Lern- und Leistungsvermögen gestellt. Sie erhalten ein Berichtszeugnis.
Mit Hilfe der Förderplanung wird eine gezielte Förderung der Schüler erreicht. Grundlage hierfür sind die pädagogischen Beobachtungen, Lern- und Leistungskontrollen sowie darüber hinausgehende Diagnostik. Zusätzlich werden informelle diagnostische Überprüfungsformen zur Feststellung der Basiskompetenzen gewählt. Arbeitsproben werden zur weiteren Diagnose hinzugezogen. Die gezielte Beobachtung mit unterschiedlichen Beobachtungsbögen dient einer genaueren Analyse, zum Beispiel auch die des Verhaltens.

Zur Ermittlung der Lernvoraussetzungen der Schulanfänger wird eine umfassende Eingangsdiagnostik durchgeführt. In Einzelfällen wird das sonderpädagogische Gutachten im Rahmen der AO-SF einbezogen. Gespräche mit den Eltern und den Kindergärten sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung.
Aus diesem Prozess resultieren die ersten Förderpläne der Schulanfänger. Im Klassenteam werden die Pläne mindestens dreimal im Jahr, bei Bedarf auch häufiger erstellt, wenn z.B. das Förderziel früher erreicht wurde.
Immer werden die Eltern aktiv in die Förderplanung einbezogen.

Unterricht
Im Gemeinsamen Lernen werden zum größten Teil alle Kinder innerhalb der Klasse unterrichtet und gefördert. Hierfür werden die Lernumgebung, die unterrichtlichen Rahmenbedingungen sowie Unterrichtsinhalte und Materialien dem Lern- und Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler angepasst. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten möglichst an gleichen Lerninhalten. Je nach Förderbedarf und Förderschwerpunkt werden die Aufgaben angepasst. Zum Teil lernen die Kinder auch in kleineren Lerngruppen, um gezielt und intensiv gefördert werden zu können.

Planung der Inklusiven Schulentwicklung
Im wöchentlichen Team-Austausch werden Vereinbarungen für den Unterricht, die individuelle Förderung der Kinder sowie für die Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Kooperationspartnern getroffen.
Darüber hinaus tauschen sich die Sonderpädagoginnen regelmäßig aus, um allgemeine Ziele für die Fortentwicklung einer Inklusiven Beschulung am Grundschulverbund Riemeke – Theodor zu entwickeln. Die Lehrerinnen und Lehrer nutzen regelmäßig Fortbildungsangebote in diesem Bereich, individuell bzw. im Team.
Eine regelmäßige Teilnahme am Arbeitskreis „Gemeinsames Lernen – auf dem Weg zur Inklusion“ (Kreis Paderborn) gehört ebenfalls hierzu.

Übergang in die Sekundarstufe I
Vor dem ersten Elternsprechtag in der 4. Klasse werden die Eltern ausführlich über die Möglichkeiten der weiteren Beschulung in der Sekundarstufe I informiert und beraten. Die Eltern äußern hierbei ihren Wunsch über den zukünftigen Förderort ihres Kindes. Dies wird schriftlich festgehalten und dem Schulamt zur weiteren Planung eingereicht. Zurzeit entstehen viele neue Standorte, an denen die Schüler gemeinsam lernen können. Es besteht ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Regelschule mit Gemeinsamem Lernen, jedoch nicht auf eine konkrete Schule. Weiterhin besteht die Möglichkeit des Besuchs einer Förderschule.

 

© GSV Riemeke-TheodorGemeinsames Lernen am GSV Riemeke-Theodor