Bürger-Begehren und Bürger-Entscheid

Die Bürger können ein Bürger-Begehren machen.

Die Bürger können ein Bürger-Begehren machen.

Dann können die Bürger selbst über eine Sache von der Gemeinde entscheiden.

Das nennt man dann auch: Bürger-Entscheid.

Bürger-Begehren und Bürger-Entscheid sind 2 Stufen.


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Sie dürfen bei Gemeinde-Wahlen wählen?

Dann sind Sie Bürger.

Das steht im Gesetz.

Das Gesetz heißt: Paragraph 21 Abs. 2 Gemeinde-Ordnung NRW.


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1. Stufe – Bürger-Begehren

Sie wollen etwas ändern in der Gemeinde?

Sie wollen über eine Sache selbst entscheiden?

Und nicht den Stadtrat entscheiden lassen?

Dann können Sie ein Bürger-Begehren machen.

Das heißt: Viele Menschen wollen etwas ändern.

Sie müssen zusammen einen Antrag machen.


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Die Stadt-Verwaltung prüft das.

Der Rat sagt dann:

Das Bürger-Begehren ist in Ordnung.

Dann spricht der Rat über den Antrag.


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Vielleicht sieht der Rat es so wie die Bürger.

Er sagt „ja“ zu dem Antrag.

Dann braucht man den Bürger-Entscheid nicht.


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2. Stufe – Bürger-Entscheid

Vielleicht sagt der Rat „nein“ zu dem Bürger-Begehren.


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Dann muss es in 3 Monaten einen Bürger-Entscheid geben.

Das heißt: Alle Bürger in der Stadt entscheiden.


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Alle Bürger in der Stadt bekommen die Frage zur Entscheidung.

Die Frage ist auf einem Stimm-Zettel.

Die Menschen können dann mit „ja“ oder nein“ stimmen.

Die Entscheidung vom Bürger-Entscheid ist wie eine Entscheidung vom Rat.

Der Rat kann die Entscheidung 2 Jahren nicht ändern.

Das geht nur mit einem neuen Bürger-Entscheid.


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So können Sie ein Bürger-Begehren machen:

Sie müssen einen Antrag machen.

Mehrere Personen müssen unterschreiben.

Die Personen müssen Bürger von der Stadt sein.


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Sie müssen 3 Vertreter angeben.

Sie und die anderen müssen den Antrag für das Bürger-Begehren schreiben.

Und Sie müssen erklären:

Warum sie den Antrag stellen.


Vielleicht ist das Bürger-Begehren gegen einen Beschluss vom Rat.

Dann müssen Sie den Antrag bis zu 6 Wochen nach dem Beschluss bei der Verwaltung abgeben.

Die Verwaltung muss den Beschluss bekannt machen.

Das heißt:

Der Beschluss steht in der Zeitung und im Internet.

Vielleicht macht die Verwaltung den Beschluss nicht bekannt.

Dann müssen Sie den Antrag bis zu 3 Monate nach der Sitzung vom Rat bei der Verwaltung abgeben.


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Die Regeln stehen in einem Gesetz.

Das Gesetz heißt: Paragraph 26 Gemeinde-Ordnung NRW.


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