Einwohner-Frage-Stunde

Die Einwohner und Einwohnerinnen von einer Stadt können Fragen stellen.

© Stadt Paderborn

Die Einwohner und Einwohnerinnen von einer Stadt können Fragen stellen.

In einer Frage-Stunde beim Rat.

Die Stadt Paderborn macht diese Frage-Stunde regelmäßig.

Die Fragestunden sind 4 Mal im Jahr:


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In den Sitzungen vom Rat von Paderborn.

Sitzungen sind Treffen.

Die Sitzungen sind abends.


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Die Termine für die Frage-Stunden gibt es 5 Wochen vorher.

Sie stehen in der Zeitung.


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Was ist wichtig?

Die Frage muss mit der Stadt zu tun haben.

Sie müssen die Frage mindestens 8 Arbeits-Tage vor der Sitzung schicken.

Arbeits-Tage sind alle Wochentage.

Aber nicht Sonntag.

Sie schicken die Frage an den Bürger-Meister.

Der Bürger-Meister liest die Fragen vorher.

Dann kann er die Fragen bei der Einwohner-Frage-Stunde besser beantworten.


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Wie läuft die Einwohner-Frage-Stunde in der Sitzung vom Rat?

Sie können etwas zu Ihrer Frage sagen.

Dafür bekommen Sie 5 Minuten Zeit.

Sie können auch 2 extra Fragen stellen.

Wenn mehrere Personen als Gruppe fragen:

Dann darf nur eine Person 2 extra Fragen stellen.


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Der Bürger-Meister sagt Ihnen die Antwort.

Manchmal kann der Bürger-Meister die Antwort nicht sofort sagen.

Dann schreibt er Ihnen die Antwort später.

Sie können bei der Sitzung nicht dabei sein?

Dann schreibt der Bürger-Meister Ihnen auch die Antwort.


In diesen Sitzungen können die Bürger Fragen stellen:

07. Februar 2024:

Die Anfrage muss bis 29. Januar 2024 bei der Verwaltung sein.


23. Mai 2024:

Die Anfrage muss bis 13. Mai 2024 bei der Verwaltung sein.


26. September 2024:

Die Anfrage muss bis 17. September 2024 bei der Verwaltung sein.


14. November 2024:

Die Anfrage muss bis 5. November 2024 bei der Verwaltung sein.


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Das alles steht im Gesetz.

Die Stellen sind:

Paragraph 48 Absatz 1 Satz 3 Gemeinde-Ordnung NRW.

Und Paragraph 17 Geschäfts-Ordnung vom Rat und den Ausschüssen.


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