Einwohnerfragestunde

Nach der Gemeindeordnung NRW können Fragestunden für Einwohner/innen in die Tagesordnung von Ratssitzungen aufgenommen werden.

Einwohner ist, wer in der Gemeinde wohnt (§ 21 Abs. 1 GO NRW).

Jeder Einwohner/jede Einwohnerin der Stadt ist berechtigt, sich in den Einwohnerfragestunden mit Fragestellungen an den Bürgermeister zu wenden. Der Rat der Stadt Paderborn hat für die Durchführung von Einwohnerfragestunden festgelegt, dass diese regelmäßig einmal vierteljährlich stattfinden sollen. In der Regel wird die Einwohnerfragestunde in den betreffenden Ratssitzungen gegen 18:00 Uhr durchgeführt.

Die Termine der vorgesehenen Einwohnerfragestunden werden ca. 5 Wochen vorab in der örtlichen Tagespresse bekannt gemacht.

Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?

  • Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen
    und
  • mindestens 8 Werktage vor dem Sitzungstermin des Rates beim Bürgermeister eingegangen sein.

Diese Verfahrensweise ermöglicht es dem Bürgermeister, sich vorab eingehend mit der Thematik zu befassen und während der Einwohnerfragestunde ausführlich Auskunft zu geben.

Wie verläuft die Einwohnerfragestunde in der Ratssitzung?

In der Ratssitzung erhält der/die Fragesteller/in zunächst Gelegenheit, die gestellte Anfrage zu begründen. Die Redezeit beträgt höchstens 5 Minuten. Außerdem können zwei Zusatzfragen gestellt werden. Tritt eine Gruppe als Fragesteller auf, so steht das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen, nur einem von der Gruppe bestimmten Mitglied zu.

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt im Regelfalle mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller/die Fragestellerin auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache oder Beschlussfassung findet nicht statt. Ist der Fragesteller/die Fragestellerin nicht anwesend, erfolgt die Beantwortung nur schriftlich.

In den folgenden Sitzungen des Rates sind Einwohnerfragestunden vorgesehen:

  • 14.03.2024 (Frist für schriftliche Eingaben: 05.03.2024)
  • 23.05.2024 (Frist für schriftliche Eingaben: 13.05.2024)
  • 26.09.2024 (Frist für schriftliche Eingaben: 17.09.2024)
  • 14.11.2024 (Frist für schriftliche Eingaben: 05.11.2024)

Rechtsgrundlagen:
§ 48 Abs. 1 Satz 3 GO NRW, § 17 Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse

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