Beteiligungsrechte

Beteiligungsrechte für Bürger/innen in ihrer Stadt.

Die Gemeindeordnung NRW räumt Bürgerinnen und Bürgern sowie Einwohnerinnen und Einwohnern einer Stadt oder eines Gemeindebezirkes Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte ein. Diese ermöglichen es ihnen, aktiv am kommunalen Geschehen teilzunehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern sowie Einwohnerinnen und Einwohnern steht es frei, diesen zur Verfügung stehenden Handlungsrahmen im Interesse ihrer Zielsetzungen zu nutzen.

Die Beteiligungsmöglichkeiten, welche sich vom Gebrauch des Informationsrechtes über die Mitgestaltung von Entscheidungen bis hin zum Herbeiführen von Entscheidungen erstrecken, sind an ganz bestimmte gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.