Anforderungstaster
Da Fußgänger zu den schwächsten Teilnehmern im Straßenverkehr zählen, ist ihre Sicherheit ein besonderes Anliegen. Speziell beim Queren von Fahrbahnen ist das Risiko hoch. Die Unfälle fallen in der Regel schwer aus. Als besonders sichere Querungsanlagen gelten Lichtsignalanlagen.
Die Nutzungsqualität für Fußgänger an einer lichtsignalgeregelten Fußgängerquerungsstelle ist hauptsächlich von den Faktoren Wartezeit und Umweg abhängig. Bei Fußgänger-LSA sollte die Wartezeit beziehungsweise die Rotlichtphase für Fußgänger so minimal wie möglich gehalten werden. Wird die von Fußgängern akzeptierte Wartezeit überschritten, stellt dies nicht nur eine Komforteinschränkung für die Fußgänger dar, sondern führt auch zu einer Gefährdung, da die Rotlichtmissachtung deutlich zunimmt.
Fußgängerquerungsanlagen können sowohl an Knotenpunkten und Einmündungen als auch zwischen diesen Elementen angelegt werden. Dabei ist die Dichte der Querungsmöglichkeiten von größerer Bedeutung als die Art einer Fußgängerquerungsanlage. Dies hängt mit der ausgeprägten Umwegeempfindlichkeit der Fußgänger zusammen. Sie führt dazu, dass ungünstig gelegene Anlagen (beispielsweise nicht direkt am Knotenpunkt) eine geringere Akzeptanz durch Fußgänger erfahren. Das kann neben einer geringeren Attraktivität der Fußverkehrsanlagen auch ein Sicherheitsrisiko aufgrund der Nichtbenutzung zu Folge haben.
An den Masten der Lichtsignalanlagen sind Anforderungstaster angebracht. Diese sind ein wichtiger Bestandteil des barrierefreien Ausbaus an Lichtsignalanlagen. Mit ihrer Hilfe können blinde und sehbeeinträchtigte Mitbürger ein spezielles akustisches Signal anfordern, welches ihnen eine sichere Querung der Fußgängerfurt ermöglicht. Laut DIN 32981- Taktile und Akustische Signalgeber muss an Lichtsignalanlagen die Möglichkeit der Beanspruchung zweier Sinne von Blinden bestehen. Dies wird mit Hilfe der Taster gewährleistet. Die verbauten Taster informieren Menschen mit Sehbehinderung durch Vibration über eine vorliegende Freigabe. Somit ist der Taster als zweites Element neben den akustischen Signalgebern von Nöten.
Darum installieren wir seit 2015 sukzessive an den Lichtsignalanlagen der Stadt die so genannten „2-Sinne-Taster“.
Es lässt sich also festhalten:
- Ohne Anforderungstaster keine bedarfsgerechte Wartezeit
- Automatische Freigabe bedeutet, dass keine Anforderungstaster notwendig wären und die bedarfsgerechte Steuerung aufgehoben werden könnte:
- D. h. die Anlagen laufen ähnlich einer Festzeit
- Keine wartezeitoptimierte Busvorrangschaltung
- Im Allgemeinen keine wartezeitoptimierte Steuerung
- Betrifft alle Verkehrsteilnehmer (z.B. Radfahrende und Fußgänger)
- Ohne Anforderungstaster muss die Freigabe in jedem Umlauf einmal erfolgen, unabhängig davon ob Bedarf vorliegt. Die verkehrsabhängige Steuerung beschränkt sich damit allein auf die Bemessung durch den Kfz-Verkehr
- Haltevorgänge für den Kfz-Verkehr können zunehmen und damit auch die Umweltbelastung
- Ohne Anforderungstaster keine barrierefreie Ausstattung