Schul- und Gebührenordnung

Zwei Regelwerke, deren Lektüre sich lohnt!

Unsere Gebühren wurden seinerzeit vom Rat der Stadt Paderborn als Jahresgebühren beschlossen, die monatlich anteilig zu entrichten sind, also auch während der Ferienzeit, in der kein Unterricht stattfindet.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine Gebührenermäßigung zu erhalten (§§ 4 und 5 unserer Gebührenordnung). Hierzu berät Sie gerne unsere Mitarbeiterin der Geschäftsstelle, Frau Dongauser, unter der Telefonnummer 05251 8811677.

Bei einer längeren Erkrankung der Schülerin/des Schülers (2 Wochen oder mehr) reichen Sie uns ein ärztliches Attest, aus dem die Dauer der Erkrankung hervorgeht, ein. Wir können Ihnen die Unterrichtsgebühren entsprechend anteilig erstatten.  

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