Schlammabfuhr

Wenn Sie eine Kleinkläranlage oder eine abflusslose Grube betreiben, erhalten Sie auf dieser Seite weitere Informationen.

Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben

Die Stadt Paderborn und damit der Stadtentwässerungsbetrieb hat die Abwasserbeseitigungspflicht nicht nur für die am Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke und Gebäude, sondern auch für den sogenannten "Rollenden Kanal".

Hinter dem "Rollenden Kanal" verbirgt sich die Aufnahme des Klärschlammes mit Saugfahrzeugen, die diesen zur Kläranlage Paderborn transportieren.

Der Kanal findet somit auf der Straße statt.

Die Gebühren richten sich nach der gültigen Satzung, die Sie unter der Rubrik "Unternehmen" finden.

Falls Sie Fragen zur Schlammabfuhr haben oder eine neue Kleinkläranlage errichten möchten, wenden Sie sich bitte an den Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn unter folgender Rufnummer: 05251/88-12847, E-Mail: info @ steb-paderborn.de

Für die notwendigen Wasserrechte (Einleitung des gereinigten Abwassers in das Grundwasser oder ein Gewässer) ist Ihr Ansprechpartner der Kreis Paderborn als Untere Wasserbehörde, Umweltamt, Telefon 05251/308-0.

 

© RIB Röser IngenieurbetonBauweise einer modernen Kleinkläranlage