Zustands- und Funktionsprüfung

Hier geben wir Ihnen aktuelle Informationen zur Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Schmutzwasserleitungen
(Wohn- und Gewerbegrundstücke)

Allgemeines:

Das Land NRW hat mit Datum vom 17.10.2013 die "Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw" erlassen. Diese Verordnung ist die Rechtsgrundlage für die Anforderungen an die Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasseranlagen von Wohn- und Gewerbegrundstücken. Die aktuelle Fassung dieser Verordnung ist am 13.08.2020 in Kraft getreten.

Bei der sog. Zustands- und Funktionsprüfung (früher „Dichtheitsprüfung“) wird untersucht, ob die Schmutzwasserleitungen auf dem Grundstück bis zum städtischen Abwasserkanal tatsächlich dicht sind. Hiernach müssen unzugängliche Schmutzwasserleitungen nach deren Verlegung durch einen Sachkundigen geprüft werden. Bestimmte Leitungen sind auch im Bestand zu prüfen, ohne dass eine Neuverlegung stattgefunden hat.

Bezogen auf das Paderborner Stadtgebiet bedeutet dies, dass

- bei neu verlegten Schmutzwasserleitungen (z.B. beim Neubau) die Zustands- und Funktionsprüfung grundsätzlich durchzuführen ist.

- bei derzeit vorhandenen privaten Schmutzwasserleitungen bis auf die nachfolgenden Ausnahmen keine generelle Pflicht für eine Zustands- und Funktionsprüfung besteht.

Besonderheiten gelten für:

Abwasseranlagen in Wasserschutzgebieten

Innerhalb von durch Rechtsverordnung festgesetzten Wasserschutzgebieten sind bestehende Schmutzwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen und die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden und bestehende Schmutzwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen und vor dem 01.01.1990 errichtet wurden, erstmals bis spätestens zum 31.12.2015 auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Nach der Verordnungsänderung zum 13.08.2020 sind alle privaten Schmutzwasserkanäle, die nach 1965 errichtet wurden und in einem Wasserschutzgebiet liegen, der Zustands- und Funktionsprüfung nicht mehr zu unterziehen. Somit entfällt sowohl die erstmalige als auch die Wiederholungsprüfung von nach 1965 errichteten privaten Schmutzwasserleitungen in Wasserschutzgebieten. 

Im Übrigen sind Abwasserleitungen zur Fortleitung häuslichen Abwassers in Wasserschutzgebieten zukünftig in den in § 8 Absatz 3 SüwVO Abw aufgeführten begründeten Verdachtsfällen zu prüfen. Eine fristgebundene Prüfung ist darüber hinaus nicht mehr vorgesehen. Begründete Verdachtsfälle sind:
- Ausschwemmungen von Sanden und Erden,
- Ausspülungen von Scherben,
- Ausspülungen von weiteren Fremdstoffen, die auf eine Undichtigkeit des 
  häuslichen Kanals schließen lassen,
- Ablagerungen von solchem Material am Einlaufbereich des häuslichen 
  Anschlusskanals in den öffentlichen Kanal
- Pflicht besteht auch bei Absackungen im Grundstücksbereich oder im 
  Bürgersteigbereich, die auf eine Ausschwemmung von Sanden und Erden
  schließen lassen oder wenn mehrere Verstopfungen des Kanals in kurzer Zeit
  an den STEB gemeldet werden.


Abwasseranlagen zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers

Für private Schmutzwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers - unabhängig davon ob sie innerhalb oder außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen -, gilt eine Prüfpflicht bei bestehenden Leitungen. Gewerbebetriebe müssen sich selbst darüber informieren, ob auch sie von der Regelung betroffen sind. Dies ist dann der Fall, wenn für die Art des Gewerbes Anforderungen im Anhang der Abwasserverordnung aufgeführt sind. Der Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn (STEB) empfiehlt, sich ggf. bei Verbänden oder Kammern zu informieren. Die Frist für die späteste Durchführung der Prüfung endet am 31.12.2020 (§ 8 Absatz 5 Satz 1 SüwVO Abw).
 

Wer darf die Prüfung durchführen?

Wenn eine Zustands- und Funktionsprüfung durchgeführt werden muss, so darf diese nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Dies sind Personen, welche die Sachkundeanforderungen nach der SüwVO Abw NRW erfüllen. Eine zusammengefasste Liste der Sachkundigen wird vom Landesamt Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) bereitgestellt.

Der Link befindet sich auf der Startseite im Bild unten oder alternativ hier: www.sadipa.it.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Kosten für eine Zustands- und Funktionsprüfung können nicht pauschal beziffert werden. Je nach Situation auf dem Grundstück können diese sehr unterschiedlich sein, als üblicher Rahmen können bei privaten Abwasseranlagen 300 bis 1.500 EUR angenommen werden. Im Einzelfall kalkulieren die Prüfunternehmen Erschwernisse in Bezug auf die Zugänglichkeit oder Länge der privaten Schmutzwasserkanäle gesondert. Einige Anbieter machen auch Pauschalangebote.

Vor der Beauftragung eines Sachkundigen empfehlen wir, mehrere Angebote zu vergleichen. Werden bei der Zustands- und Funktionsprüfung Schäden festgestellt, sind diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (leichte, mittlere oder schwere Mängel) evtl. umgehend zu beseitigen. Auch hier empfiehlt es sich dann, diese Sanierungsarbeiten von fachkundigen Unternehmen ausführen zu lassen. Nach erfolgter Sanierung ist eventuell eine erneute Zustands- und Funktionsprüfung erforderlich.

Sanierungsverfahren für Anschlussleitungen:

Wenn die Zustands- und Funktionsprüfung ergeben hat, dass die Schmutzwasserleitung schadhaft ist, so muss dieser Schaden, abhängig vom Schadensbild und dem Standort des Gebäudes, mittelfristig oder sogar unmittelbar saniert werden, um die Böden und das Grundwasser zu schützen. Ein ordnungsgemäßer Zustand des Kanals schützt vor Verstopfungen, Rückstau und vor Überflutungen in den Gebäuden. Im schlimmsten Fall kann ein undichter Kanal zu einer Freiheits- und / oder Geldstrafe führen (§ 324 Strafgesetzbuch).

Bei der Sanierung wird zwischen offener und geschlossener Bauweise unterschieden. Wenn es technisch sinnvoll ist, wird die grabenlose Sanierung in geschlossener Bauweise realisiert, was in der Regel günstiger und schneller ausführbar ist. Aber auch Kombinationen mit der offenen Bauweise sind möglich.

Mit Hilfe eines Beraters lässt sich klären, welches der Sanierungsverfahren am besten geeignet und auch am wirtschaftlichsten ist. Berater können zum Beispiel zertifizierte Kanalsanierungsberater oder Sanierungsfachleute einer Fachfirma sein, welche die Dichtheitsprüfung durchgeführt haben. Eine Auswahl geeigneter Berater finden Sie zum Beispiel im Internet unter www.zks-berater.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Häufig bieten Sachkundige die Ausführung von Sanierungsarbeiten gleich mit an. Es erscheint jedoch sinnvoll, sich vor der Ausführung der Sanierung Angebote mehrerer Fachbetriebe einzuholen, und sich in diesem Zusammenhang auch über deren Zuverlässigkeit und die fachliche Qualifikation zu informieren. Ein Nachweis der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit kann beispielsweise eine freiwillige Gütesicherung und Fremdüberwachung (z.B. das Gütesiegel Kanalbau) sein. Unter der Internet-Adresse www.kanalbau.com (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie nach entsprechenden Firmen in Ihrer Nähe recherchieren.

Denken Sie außerdem daran, dass nach dem Abschluss einer Sanierung eine erneute Zustands- und Funktionsprüfung vorzunehmen ist. Dabei ist es empfehlenswert, diese weitere Zustands- und Funktionsprüfung nicht von der bauausführenden Firma, welche die Sanierung vorgenommen hat, ausführen zu lassen, sondern damit einen unabhängigen Sachkundigen zu beauftragen. Hierdurch erhalten Sie die zusätzliche Sicherheit, dass die Fachfirma ordentlich gearbeitet hat.

Sowohl Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung als auch die Sanierungsarbeiten können eventuell über ein KfW-Darlehen finanziert werden. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Hausbank nach, welche Sie bezüglich zinsgünstiger KfW-Darlehen und der aktuellen KfW-Förderprogramme informieren und beraten kann.

Wenn sich bei Ihnen Fragen zur Zustands- und Funktionsprüfung ergeben, steht Ihnen der Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Grundstücksentwässerung gerne zur Verfügung (siehe unter Kontakt).