Neues Grundsicherungsgesetz tritt am 1. Januar in Kraft

Stadt empfiehlt: Anträge bis Ende Januar stellen

Am 1. Januar 2003 tritt das neue „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ in Kraft, kurz „Grundsicherungsgesetz“. Die Grundsicherung ist eine eigenständige neue soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Für die Gewährung von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz an Paderborner Mitbürgerinnen und Mitbürger ist die Grundsicherungsabteilung im Sozialamt der Stadtverwaltung zuständig. Wer dort noch bis zum 31. Januar 2003 seinen Antrag stellt, der kann sicher sein, dass der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen für den ersten Monat nicht verfällt. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Antrag erst nach diesem Stichtag abgeben, bekommen die Leistungen frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats. Wer Fragen zur Grundsicherung hat oder gleich einen Antrag stellen möchte, kann sich während folgender Öffnungszeiten persönlich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundsicherungsabteilung im Stadthaus am Abdinghof, Zimmer 1.07, wenden: montags 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, mittwochs 8 Uhr bis 12.30 Uhr, donnerstags 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr, dienstags ist geschlossen. Telefonisch sind die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Rufnummern 0 52 51/88-11 65 oder 88-19 35 zu erreichen.