Ab 1. Juli

Einwohneramt erweitert Service

Mit der Befreiung von den Rundfunkgebühren erweitert das Einwohneramt der Stadt Paderborn ab 1. Juli seinen Service. Bisher mussten diese Anträge beim Sozialamt gestellt werden. Jetzt können die etwa 8500 Personen, die für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren in Frage kommen, dies bequem im Einwohneramt erledigen. Es ist vom Marienplatz aus problemlos zu erreichen. "Das Einwohneramt soll zur zentralen Servicestelle der Stadtverwaltung ausgebaut werden, um möglichst viele Angelegenheiten zentral an einer Stelle erledigen zu können", so Walter Hermes, Leiter des Einnwohneramtes. Befreiungen von den Rundfunkgebühren können jedoch auch in den Verwaltungsnebenstellen im Bürgerservice Schloß Neuhaus und in Elsen beantragt werden. Schwerbehinderte mit dem RF-Vermerk im Ausweis, Studenten und Einkommensschwache können mit den entsprechenden Nachweisen die Befreiung von den Rundfunkgebühren im Einwohneramt beantragen. Informationen dazu sind auch im Internet unter der Adresse der Stadt "www.paderborn.de" (Rubrik Virtuelles Rathaus - Bürgerservice) erhältlich. Hier ist auch ein entsprechender Antrag einsehbar. Da der Antrag unterschrieben werden muss, ist jedoch ein Gang zum Einwohneramt erforderlich.