Stadt gibt Tipps zum Osterfeuer

Vorsicht beim Abbrennen

Osterfeuer sind bei uns die beliebtesten und häufigsten Brauchtumsfeuer. Ursprünglich im Glauben wurzelnd, ist die Motivation zum Abbrennen von Osterfeuern heute vorwiegend in der Geselligkeit zu suchen. Dass auch in diesem Jahr diese traditionellen Feuer im Stadtgebiet wieder brennen werden, lassen die dafür allmähliche entstehenden Haufen erkennen. “Leider ist aber zu vermuten, dass dieses Brauchtum in Einzelfällen dazu missbraucht wird, eine illegale Müllverbrennung zu tarnen”, so Toni Wiethaup vom Amt für Umweltschutz und Grünflächen der Stadt Paderborn. Wie die Erfahrungen seines Amtes zeigen, werden Osterfeuer als willkommene Gelegenheit gesehen, das Verbot des Verbrennens von Pflanzenabfällen mit dem Hinweis auf die Pflanzenabfallverordnung zu umgehen. Danach ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in Feuern, die auf überliefertem Brauchtum beruhen, zulässig. Gern wird dabei übersehen, dass in dieser Verordnung der Grundsatz, wonach pflanzliche Rückstände nach Möglichkeit wieder dem Boden zugeführt werden sollen, Vorrang habe. Wiethaup: “Ebenso leicht wird ignoriert, dass Haus- und Sperrmüll in den Reisighaufen nicht gelagert oder verbrannt werden dürfen.” So weisen die städtische Feuerwehr und das städtische Amt für Umweltschutz und Grünflächen eindringlich darauf hin, dass weder brennbare Flüssigkeiten und kohlenstoffhaltige feste Brennstoffe wie Autoreifen, Teerpappe, Kunststoffe noch in irgendeiner eise behandeltes Holz verfeuert werden dürfen. Osterfeuer müssen auf die Nachbarschaft und die Öffentlichkeit insgesamt Rücksicht nehmen und beide nicht beeinträchtigen. Dazu gehört auch, dass zu baulichen Anlagen ein Mindestabstand von 50 Metern und zu einem Wald von 100 Metern einzuhalten ist, keine leichtentflammbaren Stoffe, wie Stroh, in der Nähe gelagert sein dürfen, kein Funkenflug entstehen darf und eine Aufsichtspflicht bis zum Erlöschen der Glut bestehen muss . Bei unsachgemäßem Umgehen kann ein Osterfeuer auf Kosten des Verursachers von der Feuerwehr gelöscht werden. Wer Osterfeuer zur offenen Müllverbrennung missbraucht, handelt ungesetzlich und letztlich unsozial. Denn bewusst wird in Kauf genommen, dass andere Menschen, vor allem in der Nachbarschaft, durch die dabei entstehenden und zum Teil gefährlichen Schadstoffe gesundheitlich geschädigt werden. Das trifft besonders diejenigen, deren gesundheitliche Verfassung ohnehin etwas anfälliger ist – Kinder, alte Menschen oder solche mit Atemwergserkrankungen. In den riesigen Reisighaufen verbrennen zudem je nach Lagerdauer des Brennmaterials oft zahlreiche Kleintiere. Um dies zu verhindern, sollte erst am Tag des Abbrennens der Haufen aufgeschichtet, bereits länger liegende Haufen sollten umgesetzt werden, empfiehlt das Amt für Umweltschutz und Grünflächen. Der Einsatz von Brandbeschleunigern, wie Benzin, ist nicht nur wegen der Gefährlichkeit für alle Anwesenden verboten, er nimmt auch eventuell noch versteckten Tieren die notwendige Zeit zur Flucht. In diesem Sinne sollten alle darauf achten, dass Osterfeuer ihrem Ursprung entsprechend betrieben werden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Feuermachen in Schutzgebieten, insbesondere in Naturschutzgebieten, verboten ist. Wer sich nicht sicher ist, ob das Abbrennen eines Osterfeuers auf der vorgesehenen Fläche zulässig ist, sollte bei der Stadt oder dem Kreis Paderborn nachfragen.