Leistungen erst ab 1. Januar 2003 möglich

Das neue Grundsicherungsgesetz: Stadt berät schon seit Oktober

Viele Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher haben in diesen Tagen Post von ihren jeweiligen Rententrägern bekommen. Darin enthalten sind Informationen zum neuen „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“, kurz „Grundsicherungsgesetz“. Die Grundsicherung ist eine eigenständige neue soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe. Dies bedeutet, dass Kinder und Eltern grundsätzlich gegenseitig nicht zum Unterhalt herangezogen werden, sofern ihr jährliches Gesamteinkommen einen Betrag von 100.000 € nicht übersteigt. Bei höheren Einkünften besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Träger der Grundsicherung ist der Kreis Paderborn, der die Gewährung von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz an Paderborner Mitbürgerinnen und Mitbürger auf die Stadt Paderborn delegieren wird. Aus diesem Grund wird zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2003 im Sozialamt der Stadtverwaltung eine neue Grundsicherungsabteilung eingerichtet. Auch wenn die Leistungen frühestens ab dem 1. Januar kommenden Jahres gewährt werden können, kann man sich in der Paderborner Stadtverwaltung schon seit Anfang Oktober per Telefon oder persönlich über Anspruchsvoraussetzungen und zu erwartende Grundsicherungszahlungen informieren und beraten lassen. Noch in dieser Woche werden auch die Antragsvordrucke verfügbar sein, die die Paderborner Kreisverwaltung einheitlich für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden gerade frisch gedruckt hat. Wer Fragen zur Grundsicherung hat oder sich individuell über Anspruchsvoraussetzungen, Antragstellung oder voraussichtliche künftige Leistungen beraten lassen möchte, kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundsicherungsabteilung im Stadthaus am Abdinghof, Zimmer 1.07 (Eingang neben der städtischen Galerie) wenden. Telefonisch sind die zuständigen Mitarbeiter über die Rufnummer der Stadtverwaltung 88-0 zu erreichen. Außerdem ist dort ein aktuelles Merkblatt zur Grundsicherung mit vielen wichtigen Einzelheiten erhältlich, das kostenlos an alle Interessierten heraus gegeben wird.