Allerheiligen und Allerseelen

Herrichtung der Gräber

Die Stadt ruft alle Nutzungsberechtigten und Pflegepflichitigen der Grabstätten auf den Friedhöfen Paderborns auf, die Grabanlagen sinngemäß eines würdigen Friedhofbildes zum Allerheiligen- und Allerseelentage rechtzeitige und der Friedhofssatzung entsprechend herzurichten. Dies, sowie die Aufstellung von Denkzeichen und sonstigen baulichen Anlagen muss bis spätestens Mittwoch, dem 30. Oktober abgeschlossen sein.