Stadt zum Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs
Wegfall der Zuschüsse für Briten enttäuschend
Als "enttäuschend" hat Bürgermeister Heinz Paus die Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtes bezeichnet. Es hatte entschieden, dass die Nichtberücksichtigung von Stationierungsstreitkräften als Einwohner im kommunalen Finanzausgleich verfassungsgemäß ist. Das höchste Landesgericht wies damit eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der Städte Paderborn und Herford gegen den Paragraph 43 Abs. 1 der Gemeindefinanzierungsgesetze 2001 und 2002 zurück. Die Nichtberücksichtigung ausländischer Militärangehöriger und ihrer Familien als Einwohner halte sich im Rahmen des dem Finanzausgleichsgesetzgeber zustehenden weiten Gestaltungsspielraums, so das Gericht. Bis zum Jahr 2000 waren die über 5500 außerhalb der Kasernen in Paderborn wohnenden britischen Staatsangehörigen als Einwohner im Finanzausgleich angerechnet worden. Vom Jahr 2001 an sind diese Zuschüsse von etwa 3,5 Millionen Euro jedoch jedes Jahr um 25 Prozent gekürzt worden, so dass ab 2004 gar keine Zuschüsse mehr fließen werden. "Wir bedauern diese Entscheidung sehr. Da jedoch nur die Jahre 2001 und 2002 Gegenstand des Verfahrens waren, sehen wir für die Jahre danach durchaus noch Möglichkeiten. Dann wird die vom Gericht als Ausgleich für die unstreitige Benachteiligung herangezogene Überbrückungshilfe nicht mehr gezahlt", so das Paderborner Stadtoberhaupt. Die Stadt wolle jetzt erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Danach werde entschieden, ob man gegebenenfalls den Finanzausgleich 2003 gerichtlich überprüfen lasse oder die Begründung als Basis für Gespräche mit dem Land nutze. Diese hätten das Ziel, zumindest einen Teil der Zuschüsse für die nicht in den Kasernen lebenden britischen Staatsangehörigen zu bekommen.