Neue Förderbestimmungen für den Mietwohnungsbau

Öffentlich geförderter Wohnungsbau boomt in Paderborn

Die Bauwirtschaft in Paderborn hat auch im Jahre 2002 wieder von der Bewilligung von öffentlichen Fördergeldern profitiert: 14,60 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln flossen 2002 in den Paderborner Wohnungsbau. Dies bedeutet gegenüber 2001 eine Steigerung von 18 Prozent. Volker Hermann, Leiter des Amts für Liegenschaften und Wohnungswesen der Stadt Paderborn: „Die bewilligten Förderungsbeträge dürfen erfahrungsgemäß ein Gesamtbauvolumen von rund 40 Millionen Euro bewirken.“ Der Neubau oder Ersterwerb von 114 Eigentumsmaßnahmen wurde mit 9 Millionen Euro gefördert, für den Erwerb von vorhandenem Wohnraum wurden in 17 Fällen 680.000 Euro bewilligt. Die Förderung von selbst genutztem Wohnraum ist in erster Linie von der Einhaltung einer Einkommensgrenze abhängig, die je nach Fördertyp beispielsweise bei einer Familie mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und zwei Kindern rund 34.000,00 Euro (Typ 1), 40.000,00 Euro (Typ 2) oder 51.600,00 Euro (Typ3) beträgt. Der Beispielfamilie standen bei einem Neubau oder Ersterwerb im Stadtgebiet Paderborn im letzten Jahr 72.500,00 Euro im Typ 1, 55.500,00 Euro im Typ 2 und 25.500,00 Euro im Typ 3 an Fördergelder zu. Bei einer Förderung des Erwerbs von gebrauchten Immobilien reduzieren sich die vorgenannten Förderbeträge um 30 Prozent. Daneben konnte zur Vorfinanzierung der vom Finanzamt gewährten Eigenheimzulage ein Darlehen in Höhe von 16.000 Euro bzw. bei einer gebrauchten Immobilie von 8.000 Euro gewährt werden. Die zu erwartende Änderung der Eigenheimzulage auf Bundesebene wird auch eine Veränderung des bisher gewährten Eigenheimzulagedarlehens nach sich ziehen, die jedoch erst nach Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Neuregelung zu erwarten ist. Im Jahr 2002 wurden 73 Mietwohnungen mit öffentlichen Fördermitteln in Höhe von 4,7 Millionen Euro neu geschaffen, darunter 5 in Form eines Einfamilienwohnhauses für kinderreiche Familien. Die Stadt Paderborn geht davon aus, dass aufgrund der ständig wachsenden Ausgaben für Miete und Nebenkosten der Bedarf an preisgünstigen Wohnraum, insbesondere für Haushalte mit geringen und mittleren Einkünften, in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Nach den neuen Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen für den Mietwohnungsbau haben Investoren und Bauherren mehr Freiheiten. Bei in etwa gleich bleibenden Förderbeträgen für den Neubau von Wohnungen im sog. „1. Förderweg“ kann zwischen einer Bindungsdauer von 15 oder 20 Jahren gewählt werden. Während der Bindungsdauer sind 0,5 % Zinsen, 0,5 % Verwaltungskosten und 1 % Tilgung zu entrichten. Bei Bewilligung wird eine Höchstmiete – in Paderborn 4,30 Euro/m²/mtl. – vereinbart. Mietanpassungen können jährlich im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches um 1,5 % vorgenommen werden. Nach allgemeiner Einschätzung wird in Zukunft der Schwerpunkt der öffentlichen Förderung darin liegen, ältere Wohnungen durch Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen den Ansprüchen hinsichtlich Wohnungszuschnitt und Wärmeschutz anzupassen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt hierfür Fördergelder für die Modernisierung von Wohnraum, der vor 1970 bezugsfertig geworden ist, zur Verfügung. Förderfähige Maßnahmen sind u. a. solche, die den Wohnstandard zum Beispiel durch Verbesserung der Sanitärinstallation und -einrichtung, den Wärmeschutz der Wohnungen zum Beispiel durch Dämmung der Außenwände verbessern oder zur Einsparung von Heizenergie zum Beispiel durch Einbau von Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln beitragen. Im letzten Jahr hat die Stadt Paderborn in drei Fällen Modernisierungsdarlehen in Höhe von insgesamt 147.700 Euro bewilligt. Nähere Informationen zu den Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen können telefonisch bei der Stadt Paderborn, Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Tel. 88-1660 oder 88-1659, erfragt werden. Für Wohnungen, die nach diesem Datum, jedoch vor 1979 fertig gestellt wurden, besteht die Möglichkeit bei der Durchführung von Wärmeschutz- und Energiesparmaßnahmen, zinsgünstige Darlehen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch zu nehmen. Der Nominalzinssatz beträgt 2,2 Prozent bei 10 Jahre fest und einer Auszahlung von 100 Prozent. Auskünfte hierzu erteilen die Kreditinstitute.