Weder Kungel noch Klüngel im Technischen Rathaus

Stadt weist Vorwurf zurück

Mit aller Deutlichkeit stellt Bürgermeister Heinz Paus klar, dass im Technischen Rathaus wie in der gesamten Paderborner Stadtverwaltung weder Kungel noch Klüngel herrscht. Der Eindruck, der durch die Berichterstattung im Westfälischen Volksblatt über die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, bei der es um die Kündigungsschutzklage eines städtischen Mitarbeiters ging, erweckt wurde, ist völlig falsch. Man mag gegen denjenigen, der durch eine Strafanzeige gegen den städtischen Mitarbeiter die Sache ins Rollen gebracht hat, Vorbehalte haben. Die Stadt hat aber die Kündigung nicht nur auf diese Strafanzeige gestützt, sondern auf klare Verdachtsmomente, die sich im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen ergeben haben. Die Berechtigung dieser Verdachtskündigung, die nach sorgfältiger Abwägung ausgesprochen worden ist, mit dem Hinweis auf angebliche Klüngelei zwischen Kreis und Stadt in Zweifel zu ziehen, ist geradezu abwegig. Die Frage, wie das ohne Genehmigung errichtete Bauvorhaben des Anzeigenerstatters rechtlich zu behandeln ist, hat mit der Kündigung des städtischen Mitarbeiters unmittelbar nicht nur nichts zu tun, sondern ist sachgerecht und einvernehmlich zwischen Stadt und Kreis abgewogen und entschieden worden. Dass ein Arbeitsgericht die Berechtigung einer Verdachtskündigung anders beurteilt als der die Kündigung aussprechende Arbeitsgeber, ist zu akzeptieren. Die Stadt wird das Urteil, dessen Begründung noch nicht vorliegt, prüfen und entscheiden, ob Berufung eingelegt wird. "Bis dahin", so Bürgermeister Heinz Paus, "bleibt der Mitarbeiter vom Dienst freigestellt."