ASP appelliert

Räumen und Streuen nicht vergessen

Räumen und Streuen nicht vergessen! Mit diesem Appell erinnert der für den Winterdienst zuständige Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) aufgrund verschiedener Beschwerden aus der Bevölkerung nochmals an die Anlieger-Pflichten beim Winterdienst. Die Anlieger müssen die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehwege, bzw. die gemeinsamen Rad- und Gehwege bei Eis- und Schneeglätte in einer für den Verkehr erforderlichen Breite (soweit möglich mindestens 1,20 Meter) streuen bzw. von Schnee räumen. Das gilt auch für Fahrbahnen, die entsprechend der Satzung bzw. dem Straßenreinigungsverzeichnis von den Anliegern zu reinigen sind. Die gesondert geführten Radwege werden von der Stadt gereinigt. Als Gehwege zählen übrigens auch Fahrbahnränder von Straßen (z.B. Spielstraßen), die auf keiner Seite einen erkennbar abgeteilten bzw. abgegrenzten Gehweg besitzen, in einer Breite von einem Meter. Auch hier müssen die Anlieger räumen und streuen. Schnee sollte auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges gelagert werden, und zwar so, dass der Fußgänger- und Fahrradverkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Salz gefährdet besonders das Grün und das Grundwasser und kann zum Absterben von Bäumen und Pflanzen führen. Gehwege sind deshalb nur mit abstumpfenden Stoffen (Sand, Splitt, Asche) zu bestreuen, nur bei außergewöhnlichen Glätteverhältnissen (z.B. Eisregen) darf ein Gemisch aus abstumpfenden und auftauenden Stoffen (max. 15 Prozent Salz) verwandt werden. Diese Ausnahme gilt generell für Treppen und Rampen sowie für starke Gefälle- bzw. Steigungsstrecken. Von 7 bis 20 Uhr sind gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am darauf folgenden Tag werktags bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr zu räumen bzw. abzustreuen. Weitere Fragen beantwortet der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP) gerne unter der Rufnummer 05251/ 88-1701, 88-1703.