Stadt Paderborn stellt klar
Kein Verstoß gegen Fürsorgepflicht
Der Vorwurf, die Stadt habe ihre Fürsorgepflicht gegenüber einem Mitarbeiter des Ausländeramts vernachlässigt und durch Untätigkeit dessen Betrügereien in gewisser Weise begünstigt, entbehrt jeder Grundlage. Das stellt der Erste Beigeordnete der Stadt, Dieter Bartha, klar. Die Behauptung des Anwalts, die Vorgesetzten hätten angeblich seit Jahren um die „pathologische Spielsucht“ seines Mandanten gewusst, sei unzutreffend und stelle die Dinge völlig auf den Kopf. Das Gespräch mit ihm – so der Erste Beigeordnete – auf das der Anwalt hinweist, habe vor mehr als zehn Jahren stattgefunden und einen ganz anderen Hintergrund gehabt. Damals sei der Mitarbeiter ermahnt worden, die geltende Arbeitszeitregelung einzuhalten. Irgendwelche greifbaren Anhaltspunkte, dass der Mitarbeiter spielsüchtig ist, hätten sich weder in dem damaligen Gespräch noch in den nachfolgenden Jahren ergeben. Überhaupt habe keine Veranlassung mehr bestanden, den Mitarbeiter aus irgendwelchen Gründen an seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erinnern. Umso unverständlicher sei es, dass ein über Jahre hinweg als qualifiziert und zuverlässig angesehener Mitarbeiter seine dienstliche Stellung missbraucht, um sich zu bereichern.