Stellungnahme der Stadt zum Urteil des LAG Hamm zum Fall Claus
Kein Verfahrensfehler der Stadt
Die Stadt Paderborn wird die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Hamm im Fall des Mitarbeiters Claus akzeptieren. Das LAG hatte die von der Stadt ausgesprochene Verdachtskündigung wegen des Vorwurfs der Korruption im Amt als nicht rechtens bezeichnet und einen Wiederbeschäftigungsanspruch für den ehemaligen Mitarbeiter im Bauordnungsamt begründet. Unabhängig von dieser Entscheidung läuft das Strafverfahren gegen den Mitarbeiter wegen Korruption, Steuerhinterziehung und Verwahrungsbruch (Aufbewahrung von Akten in seinem Keller) weiter. Die Stadt Paderborn hat keinen Verfahrenfehler gemacht. Aufgrund der näheren Umstände, der Schwere der Vorwürfe, die eine Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft rechtfertigen, sah sich die Stadt zum Handeln gezwungen und hatte im Oktober 2002 die Verdachtskündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen. Nach eingehender Anhörung und Befragung des H. Claus und des Zeugen K. ist das Gericht zum Ergebnis gekommen, dass kein dringender Verdacht einer strafbaren Handlung vorliege, die eine Verdachtskündigung rechtfertige. Die anderen Vorwürfe ließ das Gericht dabei außer Acht. Den vom Gericht H. Claus zugebilligten Wiederbeschäftigungsanspruch werde die Stadt nachkommen, jedoch prüfen, in welchem Bereich der Stadtverwaltung der betroffene Mitarbeiter künftig eingesetzt wird.