Stadt Paderborn erinnert Grundstückseigentümer
Pflanzen dürfen nicht auf den Gehweg ragen
In den öffentlichen Verkehrsraum hängende Pflanzen, wie Hecken, Buschwerk oder Äste, sind bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Daran erinnert das Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn rechtzeitig vor Beginn des Frühjahrs und der damit verbundenen Wachstumsperiode. Über Gehwegen ist die Vegetation bis in eine Höhe von 2,50 Metern und über Straßen bis 4,50 Meter zu beseitigen. Margit Hoischen, Leiter des Straßen- und Brückebauamtes: "Wir machen immer wieder die Erfahrung, dass insbesondere hinauswachsende Hecken Fußgänger und Radfahrer behindern." Wie die Stadt weiter mitteilt, sind Gehwege entlang eines Grundstückes laut Straßenreinigungssatzung von den Grundstückseigentümern zu reinigen. Hierzu gehört auch die regelmäßige Beseitigung von Unkraut. Da die Stadt Paderborn als Straßenbaulastträger verkehrssicherungspflichtig ist, werden Straßenkontrolleure verstärkt auf Überhänge von Aufwuchs und mit Unkraut übersäte Gehwege achten. Sollten hier Mängel festgestellt werden, fordert die Stadt die Grundstückseigentümer schriftlich auf, diese fristgemäß zu beseitigen. Geschieht das nicht, können Rückschnitt und Reinigung der Gehwege auf Kosten des Eigentümers erfolgen. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass im Bereich von Straßenkreuzungen und Einmündungen das so genannte Sichtdreieck freizuhalten ist. Zwischen 80 Zentimetern und 2,50 Metern muss freie Sicht herrschen, hier dürfen weder Hecken, Bäume noch Buschwerk stören. Die Stadt empfiehlt, schon beim Pflanzen von Hecken und Bäumen auf die spätere Seitenausdehnung zu achten. Fragen zum Thema beantworten Mitarbeiter des Straßen- und Brückenbauamtes unter der Rufnummer 05251/88-1731. Zu Fragen der Grenzbepflanzung kann beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat für Rechtsinformation und Veröffentlichungen, Martin-Luther-Platz 40, 40190 Düsseldorf, eine Informationsbroschüre angefordert werden.