Jugendhilfeausschuss der Stadt

Maximal 30 Kinder pro Gruppe

Mit Mehrheit entschied der Jugendhilfeaussschuss der Stadt, dass dort, wo Eltern per Antrag den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz durchsetzen, die Gruppenstärke auch künftig wie gesetzlich vorgesehen bis zu maximal 30 Kinder (bei Tagesstätten bis maximal 25 Kinder) betragen darf. Der Ausschuss wies damit einen Antrag des Stadtelternrates Paderborn zurück. Er hatte unter anderem eine maximale Gruppenstärke für den Kindergartenbereich von 25 Kindern und für die Tagesstätten von maximal 20 Kindern gefordert. Der Jugendhilfeausschuss machte allerdings die Einschränkung, dass für die Aufstockung der Gruppen die räumlichen und personellen Voraussetzungen gegeben sein müssen. Sozialdezernent Wolfgang Walter sieht keinen Grund zur Panikmache. Im Kindergartenjahr 2003/2004 werde es in den 77 Paderborner Tageseinrichtungen mit ihren etwa 180 Gruppen keine einzige 30er Gruppe geben.