Vorher bei der Stadt anmelden

Tipps und Hinweise zum Osterfeuer

Osterfeuer sind bei uns die beliebtesten und häufigsten Brauchtumsfeuer. Ursprünglich im Glauben wurzelnd, ist die Motivation zum Abbrennen von Osterfeuern heute vorwiegend in der Geselligkeit zu suchen. Dass auch in diesem Jahr diese traditionellen Feuer im Stadtgebiet wieder brennen werden, lassen die dafür allmählichen entstehenden Haufen erkennen. „Leider ist aber zu vermuten, dass dieses Brauchtum in Einzellfällen dazu missbraucht wird, eine illegale Müllverbrennung zu tarnen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Wie die Erfahrungen des Amtes für Umweltschutz und Grünflächen der Stadt Paderborn zeigten, würden Osterfeuer „ als willkommene Gelegenheit gesehen, das Verbot des Verbrennens von Pflanzenabfällen mit dem Hinweis auf die Pflanzenabfallverordnung zu umgehen“. Danach sei das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in Feuern, die auf überliefertem Brauchtum beruhen, zulässig. Gern werde dabei dann übersehen, dass in dieser Verordnung der Grundsatz, wonach pflanzliche Rückstände nach Möglichkeit wieder dem Boden zugeführt werden sollen, Vorrang habe. Stefan Holtemeyer vom städtischen Amt für Umweltschutz und Grünflächen: „Ebenso leicht wird ignoriert, dass Haus- und Sperrmüll in den Reisighaufen nicht gelagert oder verbrannt werden dürfen.“ So weisen die städtischen Feuerwehr wie auch das städtische Amt für Umweltschutz und Grünflächen eindringlich darauf hin, „ dass es sowohl verboten ist, brennbare Flüssigkeiten und kohlenstoffhaltige feste Brennstoffe wie Autoreifen, Teerpappe Kunststoffe zu verbrennen als auch in irgendeiner Weise behandeltes Holz, ob nun lackiert, beschichtet oder imprägniert“. Grundsätzlich dürfe durch ein Osterfeuer weder die Nachbarschaft noch die Allgemeinheit in erheblichem Maße beeinträchtigt werden. Dazu gehöre auch, dass zu baulichen Anlagen ein Mindestabstand von 50 Metern und zu einem Wald ein Abstand von 100 Metern einzuhalten sei, keine leichtentflammbaren Stoffe wie Stroh in der Nähe gelagert sein dürfen, kein Funkenflug entstehen dürfe und eine Aufsichtspflicht bis zum Erlöschen der Glut bestehe. Bei unsachgemäßem Umgehen könne ein Osterfeuer auf Kosten des Verursachers von der Feuerwehr gelöscht werden. Wer Osterfeuer zu offenen Müllverbrennung missbrauche, handele ungesetzlich und letztlich unsozial. Denn bewusst werde in Kauf genommen, dass andere Menschen, vor allem in der Nachbarschaft, durch die dabei entstehenden und zum Teil gefährlichen Schadstoffe gesundheitlich geschädigt würden. Dies treffe besonders diejenigen, deren gesundheitliche Verfassung ohnehin etwas anfälliger sie- Kinder, alte Menschen oder solche mit Atemwegserkrankungen. In den alljährlich in alter Tradition in Flammen aufgehenden riesigen Reisighaufen verbrennen zudem je nach Lagerdauer des Brennmaterials oft zahlreiche Kleintiere. Um diese zu verhindern, sollte erst am Tag des Abrennens der Haufen aufgeschichtet, bereits länger liegende Haufen sollten umgesetzt werden. Der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Benzin sei nicht nur wegen der Gefährlichkeit für alle Anwesenden verboten, er nehme auch eventuell noch versteckten Tieren die notwendige Zeit zur Flucht. In diesem Sinne sollten alle darauf achten, „dass Osterfeuer ihren Ursprung entsprechend betrieben werden“. Es wird darauf hingewiesen, dass das Feuermachen in Schutzgebieten, insbesondere in Naturschutzgebieten, verboten ist. Wer sich nicht sicher ist, ob das Abrennen eines Osterfeuers auf der vorgesehenen Fläche zulässig ist, sollte bei der Stadt oder dem Kreis Paderborn nachfragen. Das Ordnungsamt bittet dringend darum, das Abbrennen von beabsichtigten Osterfeuern bis spätestens eine Woche vor Ostern unter den Telefonnummern 88-1305 oder 88-1306 telefonisch mitzuteilen. Aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahres werde in diesem Jahr verstärkt kontrolliert.