Lärmschutzwall Goldgrund

Keine Aufschüttungen mehr möglich

Am Lärmschutzwall entlang der B 64 am Goldgrund darf kein Material für die Aufschüttung des Lärmschutzwalls mehr abgeladen werden. Darauf weist das Amt für Umweltschutz und Grünflächen der Stadt Paderborn hin. Der Wall habe seine Höhe erreicht.