Oberlandesgericht Hamm hat im Fall Dr. Kersting entschieden
Klage gegen die Stadt abgewiesen
In zweiter Instanz hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die Klage des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Dr. Kersting gegen die Stadt Paderborn abgewiesen. In dem Rechtsstreit war es darum gegangen, ob die Stadt Leistungen zurückerstatten muss, die sie 1998 und 1999 auf Gewerbesteuerforderungen erhalten hatte. Das Landgericht Paderborn hatte die Stadt zur Rückzahlung von 534.000,00 Euro verurteilt, die Verpflichtung zur Rückerstattung weiterer 3,8 Mio. Euro aber verneint. Der Auffassung des Insolvenzverwalters, die Stadt habe durch Entgegennahme der Gewerbesteuerzahlungen andere Gläubiger bewusst benachteiligt, ist das OLG nicht gefolgt und hat daher das Urteil des Landgerichts abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Ganz aus der Welt ist der Rechtsstreit damit aber möglicherweise noch nicht. Der Kläger könnte gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde erheben. Hätte diese Erfolg, würde der Prozess vor dem Bundesgerichtshof seine Fortsetzung finden.