Stadt Paderborn hat Gelände des Hauptzollamtes erworben
Attraktivität Paderborns steigern
Die Stadt Paderborn hat das fast 2600 Quadratmeter große Gelände des Hauptzollamtes an der Bahnhofstraße erworben. Damit verfügt sie in dem Quartier zwischen Florianstraße und Bahnhofstraße über ein Areal von knapp 14.500 Quadratmetern. Mit dem Ankauf des Hauptzollamtes möchte die Stadt ihre Anstrengungen für die Attraktivitätssteigerung des Areals Florianstraße/Bahnhofstraße verstärken. Das heutige Erscheinungsbild der Bahnhofstraße ist städtebaulich unstrukturiert. Deshalb hat die Stadt bereits knapp 7.600 Quadratmeter des ehemaligen Güterbahnhofs und mehr als 4.200 Quadratmeter im Bereich des Hauptbahnhofs angekauft, um sie städtebaulich aufzuwerten. Ursprünglich sollte auf dem Areal an der Florianstraße/Bahnhofstraße ein Justizzentrum entstehen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte dieses Projekt jedoch aus finanziellen Gründen aufgegeben. „Wir wollen diese Fläche für eine neue städtebauliche Entwicklung nutzen“, so Bürgermeister Heinz Paus, der der Bundestagsabgeordneten Ute Berg für ihr Engagement beim Kauf des Hauptzollamtes dankte. Sie habe einige Gespräche und Briefwechsel in dieser Sache mit den Finanzbehörden des Bundes geführt. Der Rat hatte in seiner Sitzung im Dezember des letzten Jahres grundsätzlich die Weichen in Richtung auf einen Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Stadtverwaltung an der Florianstraße gestellt. Er stimmte der Aufnahme von planerischen Überlegungen für einen Neubau zu, um verbindliche Machbarkeits- und Kostendaten zu erhalten. Auf der Grundlage der zur Zeit laufenden Untersuchung soll dann eine endgültige Entscheidung über einen Neubau fallen. Die SPD im Paderborner Stadtrat hatte gegen den Neubau der Stadtverwaltung ein Bürgerbegehren initiiert. Dies hat der Rat für unzulässig erklärt. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. Dieser Widerspruch wurde vom Rat als unbegründet zurückgewiesen. Derzeit ist gegen diese Entscheidung eine Klage vor dem Verwaltungsgericht anhängig.