Stadt weist Vorwürfe der Neuhäuser Werbegemeinschaft zurück

Verkehrsuntersuchung objektiv und neutral

Die Vorwürfe der Werbegemeinschaft Schoß Neuhaus zur Verkehrsuntersuchung im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Fischerkamp“ werden vom Stadtplanungsamt energisch zurückgewiesen. Bereits zu den vorhergehenden Planungen sind entsprechende Untersuchungen zum Verkehrsaufkommen von dort erstellt worden. So war es auch erforderlich für die nunmehr erheblich verringerte Verkaufsfläche eine Anpassung vorzunehmen. Im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes und damit auch der erneuten Beteiligung der Bürger können und müssen selbstverständlich auch die verkehrlichen Auswirkungen zur Diskussion gestellt werden. Das Stadtplanungsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verwaltung sich auch in dieser Hinsicht fachlich einwandfrei verhalten habe. Das Bauamt hat hier selbstverständlich objektiv und unabhängig beurteilt und weist die Vorwürfe der Werbegemeinschaft auf das Schärfste zurück. Zwar bemängelt der von der Werbegemeinschaft beauftragte Gutachter einige wenige Details, er kommt aber zu der grundsätzlichen Aussage, „… das die durchgeführte Abschätzung des zusätzlichen Verkehrsaufkommen für den Lebensmittel- und Drogeriemarkt sowie für die geplanten Fachmärkte auf anerkannten Grundlagen beruht und insgesamt plausibel ist. Die getroffenen Annahmen zur Verteilung des zusätzlichen Verkehrsaufkommen sind ebenfalls insgesamt plausibel“ „Damit“, so Stadtplanungsamtsleiter Volker Schultze , „bestätigt der Gutachter vom Grundsatz her unsere Untersuchung zur verkehrlichen Auswirkung." Inwieweit der vorliegende Planentwurf mit seinen Auswirkungen abschließend von den politischen Gremien in der vorliegenden Form als Ortssatzung beschlossen werde, sei ein politischer Entscheidungsprozess. In ihn stelle man alle von den Bürgern vorgebrachten Anregungen ein, wie es das tägliche Geschäft aller Beteiligten ist. Für diesen Entscheidungsprozess habe die Verwaltung die entsprechenden Vorlagen und Untersuchungen objektiv und gewissenhaft erarbeitet Auch die im Rahmen der Offenlage vorgetragenen Anregungen und Bedenken würden in gleicher Weise untersucht und bewertet, damit sie insgesamt in die politische Entscheidungsfindung mit einfließen können. Die rechtlichen Anforderungen des Baugesetzbuches seien dabei immer der Maßstab. Danach seien bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.