Stadt geht in die Berufung
Lärmschutzwall Trebnitzer Straße
Gegen die Entscheidung des Mindener Verwaltungsgerichts im Verfahren um die Erschließungskosten für den Lärmschutzwall an der Trebnitzer Straße wird die Stadt Paderborn in die Berufung gehen. Das teilt sie in einer Presseerklärung mit. Der Streit geht darum, welche Grundstücke mit welcher Fläche und welchem Nutzen von dieser Lärmschutzmaßnahme profitieren und demnach an den Kosten zu beteiligen sind. Das Gericht hatte in zehn Klageverfahren die Beitragsbescheide der Stadt aufgehoben. Die Beitragspflichten seien noch nicht entstanden, weil in der Sondersatzung der Stadt für Lärmschutzwälle eine rechtswirksame Verteilungsregelung fehle. Mit dieser Auffassung hat sich das Mindener Verwaltungsgericht gegen die vom Bundesverwaltungsgericht als der höchsten Instanz vertretene Ansicht gestellt. Der Mindener Richter sah außerdem "erhebliche rechtliche Zweifel" daran, dass die Stadt Paderborn in ihrer Erschließungsbeitragssatzung den städtischen Anteil bei Lärmschutzanlagen auf 25 Prozent des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes festgelegt hat. Bei anderen Erschließungsanlagen beträgt dieser Anteil nur zehn Prozent. Die Stadt Paderborn erhofft sich mit dieser Berufung nicht nur die Klärung, ob ihre Verteilungsregelung rechtmäßig ist, sondern vor allem auch Klarheit darüber, ob die Erhöhung ihres Eigenanteils, also die Kostenentlastung für die Anwohner, auch in der Zukunft Bestand haben kann.