Im Rahmen der Kino-Ausstellung
Skandalfilm
Am Mittwoch, 16. Juni, 18.30 und 20.45 Uhr zeigt das Cineplex in der Westernstraße den Film „Die Sünderin“ (1950) mit Hildegard Knef. Der Film läuft im Begleitprogramm des Stadtmuseum im Adam und Eva-Haus zur aktuellen Ausstellung „Und sonntags ging’s ins Kino“, die noch bis 11. Juli zu sehen ist.. Kinobetreiber Hans Werner Renneke, der auch die Sonderausstellung mit Leihgaben unterstützt, hat sich um den Film und die Aufführungsrechte bemüht. Anfang der fünfziger Jahre kam es auch in Paderborn zu einer umfangreichen Debatte um den Film „Die Sünderin“. Der Film führte 1951 zu einem Eklat in der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK), einer von der Spitzenorganisation der deutschen Filmwirtschaft getragenen Zensureinrichtung, die auf Anregung der Alliierten 1949/50 entstanden war. Der Film verstieß gegen das sittliche Empfinden, weil die Protagonistin (Hildegard Knef), die einen unheilbar erkrankten Künstler pflegt, wieder in die Prostitution gerät. Der Regisseur Willi Forst lehnte damals jede Änderung des Films ab und verwies darauf, dass das Drehbuch bereits im Rahmen der Bürgschaftsaktion begutachtet worden war und dass auf Grund der Gutachten kirchlichern FSK-Vertreter bereits religiöse Teile des Films entfernt worden waren. Die Kirchenvertreter wandten ein, sie hätten sich nur zu religiösen Aspekten geäußert, nicht aber zu möglichen „sittlichen“ Bedenken. Der Generalsekretär der Kulturministerkonferenz der Länder intervenierte – ohne den Film gesehen zu haben – schriftlich und forderte seinen Verbot. Nachdem der Herzog Filmverleih vorab erklärt hatte, die FSK-Entscheidung zu akzeptieren, wurde der Film dann mit Schnittauflagen und Jugendverbot freigegeben. Die Kirchen sahen aufgrund der Entscheidung ihre Interessen in der FSK nicht mehr vertreten. Sie riefen in den Kirchen zum Boykott des Films auf. Der Skandal verselbständigte sich, trug aber wesentlich zur Werbung für den Film bei. Mehr als fünf Millionen Zuschauer sahen „Die Sünderin“ in den ersten vier Monaten in ganz Deutschland. Der Streit um „Die Sünderin“ wurde schließlich bis zum Bundesverwaltungsgericht getragen, das in seinem Urteil 1954 die „Filmfreiheit“ der „Kunstfreiheit“ gleichsetzte. Eintrittskarten sind bereits im Vorverkauf im Cinplex (Tel. 29060-00) erhältlich.