Ab 22. März auf den städtischen Friedhöfen
Standsicherheit von Grabmalen wird überprüft
Grabsteine mit mangelnder Standsicherheit sind Gefahrenquellen auf Friedhöfen. Umstürzende Grabsteine können schwerwiegende Unfallfolgen verursachen. Um dem entgegenzuwirken, ist die Stadt Paderborn als Friedhofsträger aufgrund ihrer Verkehrssicherungspflicht angehalten, die Standsicherheit der Grabsteine zu überwachen und mindestens einmal im Jahr zu überprüfen. Ab Montag, 22. März, beginnt die Stadt mit der Überprüfung der Grabsteine auf allen städtischen Friedhöfen. Dabei werden nicht mehr standsichere Grabmale hingelegt, lose Grabsteine mit Fähnchenleinen abgesperrt bzw. mit einem entsprechenden Aufkleber gekennzeichnet. Verantwortlich für die Standsicherheit sind bei den Reihengräbern die Pflegepflichtigen, bei Wahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten. Sie sind verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale ständig zu gewährleisten. Das Amt für Umweltschutz und Grünflächen würde es begrüßen, wenn durch vorherige Eigeninitiative, möglicherweise unterstützt durch Fachbetriebe, ein städtisches Eingreifen weitgehend überflüssig würde.