Stadt Paderborn gibt Tipps zum Osterfeuer

Keinen Müll verbrennen

Osterfeuer sind bei uns die beliebtesten und häufigsten Brauchtumsfeuer. Ursprünglich im Glauben wurzelnd ist die Motivation zum Abbrennen von Osterfeuern heute vorwiegend in der Geselligkeit zu suchen. Dass auch in diesem Jahr diese traditionellen Feuer im Stadtgebiet wieder brennen werden, lassen die dafür allmählichen entstehenden Haufen erkennen. Leider ist aber zu vermuten, dass dieses Brauchtum in Einzellfällen dazu missbraucht wird, eine illegale Müllverbrennung zu tarnen. Das zumindest zeigen die Erfahrungen des Amtes für Umweltschutz und Grünflächen. Nicht selten werden Osterfeuer als willkommene Gelegenheit gesehen, das Verbot des Verbrennens von Pflanzenabfällen zu umgehen. Stefan Holtemeyer vom städtischen Amt für Umweltschutz und Grünflächen: „Vielfach wird ignoriert, dass Haus- und Sperrmüll in den Reisighaufen nicht gelagert oder verbrannt werden dürfen.“ So weisen die städtischen Feuerwehr und das städtische Amt für Umweltschutz und Grünflächen eindringlich darauf hin, dass weder brennbare Flüssigkeiten, kohlenstoffhaltige feste Brennstoffe wie Autoreifen, Teerpappe, Kunststoffe noch in irgendeiner Weise behandeltes Holz etwas im Osterfeuer zu suchen haben. Grundsätzlich darf durch ein Osterfeuer weder die Nachbarschaft noch die Allgemeinheit in erheblichem Maße beeinträchtigt werden. Dazu gehört auch, dass zu baulichen Anlagen ein Mindestabstand von 50 Metern und zu einem Wald ein Abstand von 100 Metern einzuhalten ist, keine leichtentflammbaren Stoffe wie Stroh in der Nähe gelagert sein dürfen, kein Funkenflug entstehen darf und eine Aufsichtspflicht bis zum Erlöschen der Glut besteht. Werden all diese Fakten nicht beachtet, kann ein Osterfeuer auf Kosten des Verursachers von der Feuerwehr gelöscht werden. Wer Osterfeuer zu offenen Müllverbrennung missbraucht, handelt ungesetzlich und letztlich unsozial. Denn er nimmt bewusst in Kauf, dass andere Menschen durch die dabei entstehenden und zum Teil gefährlichen Schadstoffe gesundheitlich geschädigt werden. Dies trifft besonders diejenigen, deren gesundheitliche Verfassung ohnehin etwas anfälliger ist - Kinder, alte Menschen oder solche mit Atemwegserkrankungen. In den alljährlich in alter Tradition in Flammen aufgehenden riesigen Reisighaufen verbrennen zudem je nach Lagerdauer des Brennmaterials oft zahlreiche Kleintiere. Um das zu verhindern, sollte erst am Tag des Abrennens der Haufen aufgeschichtet, bereits länger liegende Haufen sollten umgesetzt werden. Der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Benzin ist nicht nur wegen der Gefährlichkeit für alle Anwesenden verboten, er nimmt auch eventuell noch versteckten Tieren die notwendige Zeit zur Flucht. In diesem Sinne sollten alle darauf achten, dass Osterfeuer ihren Ursprung entsprechend betrieben werden. Das Amt für Umweltschutz erinnert daran, dass das Feuermachen in Schutzgebieten, insbesondere in Naturschutzgebieten, verboten ist. Wer sich nicht sicher ist, ob das Abrennen eines Osterfeuers auf der vorgesehenen Fläche zulässig ist, sollte bei der Stadt oder dem Kreis Paderborn nachfragen. Das Ordnungsamt bittet, Osterfeuern bis spätestens eine Woche vor Ostern unter den Telefonnummern 05251/88-1305 oder 88-1306 anzumelden. Gleichzeitig kündigt das Amt aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre eine zahlenmäßige Erhöhung der ordnungsrechtlichen Kontrollen an. Bei festgestellten Verstößen muss mit der Einleitung von Bußgeldverfahren oder sogar mit der Untersagung des Abbrennens des Feuers gerechnet werden.