Stadt wehrt sich gegen neue Sachverhaltsversion Wanslebens

Keine Sonderbehandlung für den Landrat

"Das Verfahren wegen der Tempoüberschreitung von Landrat Wansleben ist den Vorschriften entsprechend abgewickelt worden." Das stellt I. Beigeordneter Dieter Bartha nochmals fest und reagiert damit auf die neue Sachverhaltsversion aus dem jüngsten Schreiben Wansleben an ihn. Festzuhalten sei außerdem, dass der Bürgermeister mit dem Verfahren nicht befasst war und dass der Landrat der Aufforderung der Stadt nachgekommen sei, die im Internet geäußerte Behauptung zu unterlassen, die Stadt habe ihm geraten, sich zur Rechtfertigung der Geschwindigkeitsüberschreitung auf Sonderrechte zu berufen. Bartha, der das Schreiben von Wansleben bisher nur aus dem Internet kennt: "Es gab keine Sonderbehandlung, der Fall wurde behandelt wie jeder andere auch". Eine Halteranfrage beim Straßenverkehrsamt bzw. beim Kraftfahrzeugbundesamt sowie eine Fahrerermittlung seien ganz normale Schritte in dem EDV-gestützten Verfahren. Hier zu unterstellen, diese Schritte seien gewählt worden, um der Indiskretion Tür und Tor zu öffnen, sei absurd. Bartha wendet sich entschieden gegen die Behauptung Wanslebens, in diesem Verfahren sei die gebotene Diskretion nicht sichergestellt worden. Wenn Herr Wansleben von der Stadt verlangt, "in den automatisierten Geschehensablauf" einzugreifen, reklamiert er für sich Sonderrechte, die weder ihm noch anderen Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zustehen.