An den Umweltschutz denken

Wenn Gräber zum Allerheiligen- und Allerseelentag hergerichtet werden

In diesem Monat kümmern sich viele Bürgerinnen und Bürger besonders um die Gräber ihrer Lieben, da die Gedenktage Allerheiligen und Allerseelen nahen. Wenn die Gräber hergerichtet und Grünabfälle entsorgt werden, gibt es einiges zu beachten. Darauf weist die Stadt Paderborn hin. Alle Nutzungsberechtigten und Pflegepflichtigen sind aufgerufen, die Grabanlagen im Sinne eines würdigen Friedhofsbildes zum Allerheiligen- und Allerseelentage rechtzeitig und entsprechend der Friedhofssatzung herzurichten. Gewerbliche Arbeiten, wie das Aufstellen von Denkzeichen und sonstiger baulicher Anlagen, sowie die Herrichtung von Grabstätten, müssen spätestens bis Samstag, 30. Oktober, abgeschlossen sein. Obwohl sich die getrennte Sammlung der Friedhofsabfälle verbessert hat, gibt es vor allem vor solchen Gedenktagen immer noch Probleme. Das zeigen die Erfahrungen des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn (ASP). Das kann auch daran liegen, dass gerade in dieser Zeit zu den regelmäßigen Friedhofsgängern zahlreiche Besucher kommen, die mit den Regelungen oft nicht vertraut sind. Deshalb geben die Abfallberatung des ASP und das städtische Amt für Umweltschutz und Grünflächen im Folgenden einige Tipps zur Abfallentsorgung und zum Umweltschutz auf dem Friedhof: Es sollte schon beim Kauf von Grabschmuck, Kränzen und Gestecken darauf geachtet werden, dass die Materialien kompostierbar sind. Gestecke und Kränze auf umweltverträglicher Basis, wie Papier, Pappe, Kork und Stroh, die mit Naturmaterialien, wie Moos, Trockenblumen oder –gräsern geschmückt sind, lassen sich problemlos kompostieren. Nach der Paderborner Friedhofssatzung sind deshalb auch Kunststoffe im Grabschmuck nicht erlaubt, da diese bei der Kompostierung erheblich stören. Alle Gärtnereien in Paderborn sind über diese Regelung informiert und bieten ausschließlich kompostierbaren Grabschmuck an. Lediglich bei Handelsware aus Einkaufszentren kann vereinzelt noch Plastik am Kranz oder am Gesteck vorhanden sein. Solcher Grabschmuck darf auf Paderborner Friedhöfen nicht verwendet werden. Nicht kompostierbare Abfälle, wie Kunststofftüten, Blumentöpfe, Kunststoffverpackungen von Blumensträußen sowie ausgebrannte Grablichter, dürfen nicht in die Grüncontainer geworfen werden. Sie gehören in die entsprechend gekennzeichneten Abfallbehälter. Sollte ein Abfallbehälter auf dem Friedhof einmal übervoll sein, bitte nichts daneben werfen, sondern einen anderen nutzen, der oft nur ein paar Meter entfernt steht. Wenn Laub oder Tannennadeln zusammengefegt werden, sollten weder Split noch Steine mit in den Grüncontainer gelangen. Die Behälter werden dann zu schwer und können nicht mehr entleert werden, außerdem stört das Material bei der Kompostierung. Umweltschutz auf dem Friedhof bedeutet aber nicht nur Abfallvermeidung und richtige Abfalltrennung. Auch der Verzicht auf Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie die Auswahl heimischer Grabbepflanzung gehört dazu. Weitere Informationen zu diesem Thema sind bei den Friedhofsmeistern des jeweiligen Friedhofes erhältlich. Fragen zur Abfallentsorgung beantwortet das Service-Center des ASP unter 0 52 51/88 17 10.