Stadt Padeborn zum Rolandsbad
Sachlichkeit ist angebracht
"Es gilt sachlich und an den Fakten orientiert zu einer Lösung im Rolandsbad zu kommen." Mit diesen Worten reagiert der Paderborner Beigeordnete Wolfgang Walter auf Ausführungen des Vereins "Rettet das Rolandsbad". Im Vorfeld der am 24. September tagenden Planungsrunde, hatte Beate Bliedung, 1. Vorsitzende des Vereins, Kritik geäußert. "Behauptungen werden nicht richtiger, je öfter man sie aufstellt", so Walter. So werde behauptet, die Verwaltung gebe kaum Informationen über das Rolandsbad an den Verein. Fakt sei, dass allen Vertretern in der Planungsrunde gleichzeitig umfangreiches Material zur Verfügung gestellt wurde. Neben mehreren Lärmschutzgutachten waren das Aufstellungen über Sanierungsmaßnahmen und das planungsrechtliche Gutachten. Für die vom Verein geforderte Aufstellung der Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen in den 90ziger Jahren müssten Bauakten der vergangenen 14 Jahre ausgewertet werden. Man sollte vorab in der Planungsrunde klären, ob das wirklich gebraucht werde. Wenn behauptet werde, dass ein schalltechnisches Gutachten nicht von korrekten Ausgangsdaten ausgehe, dann sei auch das nicht nachvollziehbar. Alle drei vorliegenden Gutachten seien auf der gleichen Basis von Berechnungsrichtlinien des Landesumweltamtes NRW (Merkblatt 10) erarbeitet worden. Damit könne überprüft werden, ob die Vorgaben aus der Sportanlagenlärmschutzverordnung eingehalten werden. Das Staatliche Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz habe die Gutachten anerkannt und bestätigt. Die Fachleute der städtischen Bauverwaltung verträten keine einseitige Rechtsauffassung, was den Lärmschutz betreffe. Das Problem bestehe. Selbst der heutige Betrieb des bestehenden Bades führe zu hohen Überschreitungen der Richtwerte in der Nachbarschaft. Walter: "Wer vor diesem Problem die Ohren verschließt, gefährdet die Zukunft des Bades an diesem Standort". Walter räumt ein, dass es rückblickend nicht glücklich gewesen sei, in direkter Nachbarschaft des Bades Bebauung zu genehmigen. Damals habe jedoch eine andere Rechtslage, insbesondere beim Lärmschutz, bestanden. Eine Diskussion darüber, was vor 20 Jahren geschehen sei und darüber, ob die heutige Gesetzeslage beim Lärmschutz richtig sei, löse das eigentliche Problem jetzt jedoch nicht. Es sei richtig, dass es unterschiedliche Ansätze bei den Besucherzahlen gibt, so Walter. Zum einen beruhten sie auf verkauften Eintrittskarten, zum anderen auf geschätzten Werten im Hinblick darauf, wie oft Dauerkarteninhaber das Bad nutzen. Das werde jetzt noch einmal kritisch geprüft. Walter kündigte eine schriftliche Bürgerinformation über das Rolandsbad an, in der über die Situation, die vorgesehene Planung und das weitere Verfahren informiert wird.