Briefwahlunterlagen für Landtagswahl
Ab sofort zu beantragen
Für die Landtagswahl am Sonntag, 22. Mai, können nun beim Wahlamt der Stadt Paderborn Briefwahlunterlagen schriftlich angefordert werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Es besteht aber zusätzlich die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online unter "www.paderborn.de" unter dem Button "Landtagswahl" zu beantragen. Hierfür benötigt man die Angaben aus der Wahlbenachrichtigungskarte, die bis zum 1. Mai an alle Wahlberechtigten geschickt wird. "Sollte bis zu diesem Datum die Wahlbenachrichtigungskarte nicht eingetroffen sein, kann man sich unter 05251/ 88 1920 melden". empfiehlt Walter Hermes, Leiter des Wahlamtes der Stadt Paderborn. Die Wahlbenachrichtigungskarte, die rund 102.000 Wahlberechtigte erhalten, enthält den Stimmbezirk, die Wählerverzeichnisnummer und die Anschrift des Wahllokals. Auf der Rückseite kann der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die angeforderten Briefwahlunterlagen dürfen nur persönlich an die Antragsteller, also auch nicht an Ehegatten oder Familienangehörige, ausgehändigt werden. Ansonsten werden die Unterlagen per Post gesendet oder amtlich zugestellt. Anträge für andere Personen sind nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig. Der hellrote Wahlbrief muss dann spätestens bis zum 22. Mai um 18 Uhr im Wahlamt eingetroffen sein. Gewählt werden kann aber auch schon jetzt mit der Wahlbenachrichtigungskarte und dem Personalausweis bzw. Reisepass direkt im Briefwahlamt. Das "Brief-Wahllokal" Am Abdinghof 11 in 33098 Paderborn im Sitzungszimmer 0.10, Eingang unter den Arkaden, seitlich hinter dem Kiosk, ist montags bis mittwochs von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr (am Freitag, 20. Mai, bis 18 Uhr) geöffnet. Gewählt werden kann auch im Bürgerservice Schloß Neuhaus, Bielefelder Straße 1 oder in der Verwaltungsnebenstelle Elsen, Von-Ketteler-Straße 63, zu den dort üblichen Öffnungszeiten. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit dem 16. Tag vor der Wahl eine (Haupt-) Wohnung innehaben. Für weitere Informationen steht das Briefwahlamt mit einer Wahlhotline unter 05251/88 1920 zur Verfügung.