Es kann weitergebaut werden
Bebauungsplan Dietrichstraße behält Rechtskraft
Es kann weitergebaut werden. Diese Botschaft dürfte insbesondere den Bauherren der Eigenheime an der Neuhäuser Dietrichstraße als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk vorkommen. Der entsprechende Bebauungsplan SN 240 Dietrichstraße bleibt rechtskräftig. Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Münster, der auch schon über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung des Stadionneubaus zu entscheiden hatte, hat die Klage gegen den städtischen Bebauungsplan als unbegründet zurückgewiesen. Zwei Anlieger wollten mit der Anrufung des Gerichts den B-Plan für unwirksam erklären lassen. Jedoch wurde im Verfahren vom Gericht bestätigt, dass der Bebauungsplan nicht an Abwägungsfehlern leidet. Die privaten und öffentlichen Belange seien von der Stadt sachgerecht abgewogen wurden, heißt es in dem mehr als 30seitigen Urteil. Sowohl das Erfordernis, den Plan auf Grund des Wohnraumbedarfs in Paderborn aufzustellen, als auch die Vereinbarkeit der Planung mit der Nachbarschaft wurden bestätigt. Insbesondere die verkehrliche Erschließung und die Ausnutzbarkeit der Baugrundstücke wurden ausdrücklich gutgeheißen. Keinerlei Probleme sahen die Richter auch im Umgang der Planung mit der Grundwassersituation vor Ort. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Damit können auch von der Stadt Paderborn weitere 30 bis 35 Grundstücke nach dem neugefassten Vergaberichtlinien im kommenden Jahr vergeben werden. Die politischen Gremien werden sich in den Februar-Sitzungen mit der Konzeption und der Vergabe befassen und damit weiteres attraktives Bauland Interessenten zur Verfügung stellen.