Keinen Müll verbrennen
Stadt Paderborn gibt Tipps fürs Osterfeuer
Müll gehört nicht ins Osterfeuer. Darauf weist das Amt für Umweltschutz und Grünflächen der Stadt hin. Nicht selten werden Osterfeuer als willkommene Gelegenheit gesehen, das Verbot des Verbrennens von Pflanzenabfällen zu umgehen. Stefan Holtemeyer vom städtischen Amt für Umweltschutz und Grünflächen: “Vielfach wird ignoriert, dass Haus- und Sperrmüll in Reisighaufen nicht gelagert oder verbrannt werden dürfen.“ So weisen die städtischen Feuerwehren und das Amt für Umweltschutz und Grünflächen eindringlich darauf hin, dass weder brennbare Flüssigkeiten, kohlenstoffhaltige feste Brennstoffe wie Autoreifen, Teerpappe, Kunststoffe noch in irgendeiner Weise behandeltes Holz etwas im Osterfeuer zu suchen haben. Grundsätzlich dürfen durch Osterfeuer weder die Nachbarschaft noch die Allgemeinheit in erheblichem Maße beeinträchtigt werden. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass zu Wohngebäuden sowie zu Waldrändern, mindestens 100 Meter Abstand einzuhalten sind, kein stärkerer Funkenflug entstehen darf und eine Aufsicht vor Ort bleiben muss, bis das Feuer abgebrannt ist. Wer das Osterfeuer zur offenen Müllverbrennung missbraucht, handelt ungesetzlich und letztlich unsozial, denn er nimmt bewusst in Kauf, dass andere Menschen durch die dabei entstehenden Schadstoffe geschädigt werden. Insbesondere Kleinkinder und an alte oder atemwegserkrankte Mitmenschen sind hier gefährdet. In den alljährlich in alter Tradition in Flammen aufgehenden riesigen Reisighaufen verbrennen zudem oft zahlreiche Kleintiere. Um das zu verhindern, sollte erst am Tag des Abrennens der Haufen aufgeschichtet, bereits länger liegende Haufen sollten umgesetzt werden. Der Einsatz von Brandbeschleunigern wie Benzin ist nicht nur wegen der Gefahren für die Anwesenden verboten, er nimmt auch eventuell noch versteckten Tieren die notwendige Zeit zur Flucht. Das Amt für Umweltschutz und Grünflächen erinnert daran, dass das Feuermachen in Schutzgebieten, insbesondere in Naturschutzgebieten, nicht erlaubt ist. Wer sich nicht sicher ist, ob das Abrennen eines Osterfeuers auf der vorgesehenen Fläche zulässig ist, sollte bei der Stadt oder beim Kreis Paderborn nachfragen. Das Ordnungsamt der Stadt Paderborn bittet, Osterfeuer bis spätestens eine Woche vor Ostern unter den Telefonnummern 05251/ 88-1305 oder 88-1306 telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Interessierte können ein Merkblatt mit wichtigen Informationen zum Abrennen von Osterfeuern beim städtischen Ordnungsamt beziehen. Gleichzeitig kündigt das Amt aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre verstärkte Kontrollen an. Bei Verstößen drohen Bußgelder, wenn akute Gefahren bestehen, muss das Feuer sofort gelöscht werden.