Stadt ändert Beschluss
Bebauungsplan Dietrichstraße
Der Rat der Stadt hat in seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan Nr. SN 240 für das Gebiet "Dietrichstraße" in Schloß Neuhaus geändert. Damit will die Stadt dem Hinweis des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster im Rahmen eines anhängigen Normenkontrollverfahrens nachkommen und die Rechtmäßigkeit des B-Planes sicherstellen. Im Einzelnen geht es darum, dass die bisher übliche Festsetzung, das Grundstückseigentümer Böschungsflächen der Baustraßen auf ihren Privatflächen zu dulden haben, in der Sitzung beim OVG zu Diskussionen geführt hatte. Die Stadt wird deshalb die entsprechende Festsetzung im B-Plan vorsorglich streichen und diese Änderung rückwirkend in Kraft setzen.