Mindener Richter bestätigen Entscheidung des Rates

Klage der SPD für Bürgerbegehren gegen Neubau der Stadtverwaltung abgewiesen

Ende März 2004 hatte der Paderborner Rat das Bürgerbegehren gegen einen Verwaltungsneubau an der Florianstraße per Beschluss für unzulässig erklärt. Die hiergegen gerichtete Klage der Initiatoren des Begehrens aus den Reihen der SPD wies die dritte Kammer des Verwaltungsgerichtes Minden am heutigen Donnerstag ab. Nach Ansicht des Gerichts ist das Bürgerbegehren "schon deshalb unzulässig, weil tragende Elemente seiner Begründung als unrichtig zu werten sind". So stütze sich die Begründung in erster Linie auf die hohen Kosten eines Verwaltungsneubaus, lasse aber etwa die Sanierungskosten, die sich bei Beibehaltung des jetzigen Standortes Am Abdinghof zwingend ergeben würden, völlig unberücksichtigt. Darüber hinaus fehle es im Bürgerbegehren an einem Vorschlag zur Deckung der Kosten, die aufgewendet werden müssten, um die beiden bislang genutzten Standorte - Abdinghof und Technisches Rathaus an der Pontanusstraße - auf den unter anderem brandschutztechnisch aktuellen Stand zu bringen. Schließlich hielt das Gericht das Bürgerbegehren auch deshalb für unzulässig, weil die Formulierung der Frage des Bürgerbegehrens Zweifel aufkommen lassen würde, ob sich der Bürger der Folgen der Beantwortung mit "Ja" oder "Nein" sicher sein könne. Die Kläger hatten ihre Frage "Soll an der Florianstraße ein neues Verwaltungsgebäude gebaut werden?" so formuliert, dass bei einem erfolgreichen Bürgerbegehren mehrheitlich mit "Nein" geantwortet werden müsste. Ein Bürgerbegehren muss aber nach den Ausführungen des Gerichts so formuliert sein, dass die Zustimmung zu dem in ihm enthaltenen Vorschlag durch Abstimmung mit "Ja" ausgedrückt wird. Bereits in der mündlichen Verhandlung am 27. März 2006 hatte der Vorsitzende Richter die Formulierung der Fragestellung des Bürgerbegehrens bemängelt und außerdem Zweifel an dem darin enthaltenen Kostendeckungsvorschlag geäußert.