Hochwasserschutz kann Bauflächen kosten

Stadt Paderborn sucht Lösungen für betroffene Eigentümer

Aufgrund der verschärften Hochwasserproblematik ist im letzten Jahr auf Basis des EU-Aktionsprogramms zum Hochwasserschutz das Wasserrecht verschärft worden. Ziel ist es, Überschwemmungsgebiete und Talauen der Flüsse und Bäche zu erhalten bzw. zu entwickeln, um den Wasserfluss nicht weiter zu beschleunigen und damit die Hochwassergefahr zu verringern. Die Verschärfung des Gesetzes hat auch Folgen für das Paderborner Stadtgebiet. Die Überschwemmungsgebiete, die derzeit das Staatliche Amt für Umwelt und Arbeitsschutz sowie die Bezirksregierung Detmold ausweisen, werden ausgedehnt. Insbesondere auf solche Flächen, die vom Hochwasser betroffen sein könnten, das alle 100 Jahre auftritt. Wurden bisher bebaute Gebiete von der Ausweisung ausgenommen, so sind diese Gebiete nach der Rechtsverschärfung heute ebenfalls als Überschwemmungsgebiet auszuweisen, sagt das neue Wasserrecht. Mit der Folge, dass in diesen Gebieten nicht mehr problemlos gebaut werden kann. Die Überschwemmungsgebiete für Ellerbach, Alme und Beke sind bereits weitgehend ermittelt. Davon betroffen sind unter anderem Bereiche in Dahl, Neuenbeken, Schloß Neuhaus, Wewer und Marienloh. Erarbeitet werden derzeit die aktuellen Überschwemmungsgebiete für Lippe, Pader, Rothebach, Springbach und Thune. Neben den Folgen für die Neuplanung von Siedlungsgebieten kann dies in bereits seit langem bebauten Bereichen Auswirkungen auf die Bebaubarkeit von Grundstücken haben. Insbesondere auch auf geplante Erweiterungen oder Änderungen an Gebäuden. Bestehende, aber noch nicht ausgenutzte Baurechte sind in den neu ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten schwieriger umzusetzen. Das Gesetz sieht für diese Fälle - bei Einhaltung genau formulierter Kriterien - Befreiungsmöglichkeiten vom grundsätzlichen Bauverbot in Überschwemmungsgebieten vor. Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung einer Befreiung ist, dass der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen werden kann. Insbesondere in Marienloh, Neuenbeken und Schloß-Neuhaus kann eine Vielzahl von Grundstücken von dieser Thematik betroffen sein. Die Paderborner Stadtverwaltung hat erkannt, dass es sehr schwierig sein kann, auf einem einzelnen Grundstück entsprechende Ausgleichsflächen zur Verfügung zu stellen. Deshalb strebt sie eine generelle Lösung an, wo der Ausgleich auch an anderer Stelle erfolgen kann. Dies ist umso wichtiger, da vorhandene Ansprüche auf Bebauung verloren gehen können, wenn die im Wasserrecht formulierten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Mit dieser Thematik hat sich intensiv auch der Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt der Stadt befasst. Genauere Informationen zu diesem Thema sowie die entsprechenden Karten zu den Überschwemmungsgebieten können bei der Stadt Paderborn oder der Unteren Wasserbehörde des Kreises eingeholt bzw. einsehen werden.