Paderborn muss 4,3 Millionen Euro nicht zurückzahlen
Fall Dr. Kersting: BGH gibt der Stadt Recht
Die Stadt Paderborn muss im "Fall Dr. Kersting" 4,3 Millionen Euro Gewerbesteuer nicht zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof hat in dritter Instanz die Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters über das Vermögen des Dr. Kersting gegen die Stadt Paderborn nicht zur weiteren Rechtsprüfung angenommen und damit endgültig abgewiesen. In dem Rechtstreit war es darum gegangen, ob die Stadt im Wege einer Insolvenzanfechtung erhaltene Zahlungen in Höhe von 4,3 Millionen Euro zurückerstatten muss, die sie 1998 und 1999 auf Gewerbesteuerforderungen erhalten hatte. Der BGH sah keinen Anlass, das vom OLG Hamm am 20.07.2004 im Ergebnis zugunsten der Stadt ergangene Urteil erneut auf Rechtsfehler hin zu überprüfen. Auch er sah keine Benachteiligungsabsicht der Mitarbeiter der Stadt zulasten anderer Gläubiger von Dr. Kersting bei der Entgegennahme der Gewerbesteuerzahlungen. Aus Sicht der Stadt ist damit die Angelegenheit Dr. Kersting endgültig erledigt.