Schlichten statt Richten

Paderborner Schiedspersonen stellen sich vor

Die Tür zum Gerichtssaal fliegt auf, ein Unbekannter stürmt herein und schreit: „Ich will aussagen!“ Der Mann im Zeugenstand stürzt sich auf den Eindringling, schlägt auf ihn ein. Zwei Polizisten sind sofort zur Stelle, trennen die beiden. Handschellen klicken, wüste Beschimpfungen, totales Chaos. Alltag im Gericht – aber nur im Fernsehen. Im wirklichen Leben sieht das völlig anders aus. Da sind die meisten Verhandlungen von formellen Dingen geprägt, sind langwierig und teuer. Das muss aber nicht immer so sein. „Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und kleineren Delikten ist ein richterliches Verfahren zumeist weder sinnvoll noch notwendig“ weiß Klaus Schaefer, Leiter des Rechtsamts der Stadt Paderborn. Schon seit über 175 Jahren gibt es nämlich die Möglichkeit der außergerichtlichten Streitschlichtung durch eine ehrenamtlich tätige Schiedsperson. Örtlich zuständig ist dabei die Schiedsperson, in deren Bezirk der Antragsgegner wohnt. Im Interview erläutern die vier Schiedspersonen der Stadt Paderborn, Johannes Schmitz (74), Franz Josef Behet (74), Barbara Tigges-Mettenmeier (50) und Reinold Otto (50), das unkomplizierte und für die Beteiligten sehr kostengünstige Verfahren. Johannes Schmitz, II. Vorsitzender der Bezirksvereinigung Paderborn im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen: „Eine Partei kann schriftlich oder mündlich bei der Schiedsperson den einfachen Antrag auf ein Schiedsverfahren einreichen. Ein Verhandlungstermin wird festgelegt, der an einem neutralen Ort, meist der Privatwohnung der Schiedsperson, stattfindet.“ Hier haben die „Gegner“ die Möglichkeit, zu einem Konsens zu kommen, die Schiedsperson fungiert dabei als Moderator, der Hilfestellung gibt. „Die Schiedsperson hat allerdings keine richterliche Macht und kann keine Entscheidung vorschreiben“, macht Franz Josef Behet deutlich. „Eine Lösung ist in der Regel schnell gefunden, sie wird protokolliert, von beiden Parteien unterzeichnet und ist daraufhin noch 30 Jahre lang vollstreckbar.“ Auf lange Sicht sind bei solchen, im Einvernehmen entstandenen Lösungen die Beteiligten später zufriedener. „Bei uns kann man nur gewinnen“, weiß die Unternehmensberaterin Barbara Tigges-Mettenmeier. Möglich ist der Antrag auf außergerichtliche Streitschlichtung von wenigen Ausnahmen abgesehen bei fast allen Streitigkeiten. Vorgeschrieben sogar ist der Gang zur Schiedsperson bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis 600 €, bei Streit aufgrund der Einwirkung von Gerüchen, Staub oder Geräuschen, sofern sie nicht von einem Gewerbebetrieb ausgehen (§ 906 BGB), bei Streit wegen der Einwirkung von Pflanzen, Wurzeln und Früchten (§ 910 ff. BGB) oder eines Grenzbaumes (§ 923 BGB), bei Streitigkeiten nach dem Nachbarrechtsgesetz NRW, sofern es sich nicht um Einwirkungen durch einen Gewerbebetriebes handelt und bei Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen wurden. In diesen Fällen kann erst dann vor Gericht geklagt werden, wenn das Schiedsverfahren keinen Erfolg gebracht hat. „Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde für fünf Jahre gewählt und von der Leitung des Amtsgerichtes auf die die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt“, erläutert Sozialarbeiter Reinold Otto. Die Bewerber sollten zwischen 30 und 70 Jahre alt sein. Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Eine juristische Vorbildung ist dabei nicht notwendig, sondern kann auf entsprechenden Schulungen erworben werden. Die Tätigkeit als Schiedsperson ist ehrenamtlich, es gibt dafür kein Geld. Johannes Schmitz: „Wenn sich Familienmitglieder nach zehn Jahren Funkstille wieder vertragen oder Nachbarn nach 15 Jahren Dauerstreit am Wochenende zusammen Grillen, dann ist das die schönste Anerkennung für unsere Leistungen.“ Paderborns Schiedspersonen können auf eine stolze Erfolgsbilanz verweisen: 70 Prozent ihrer Schiedsverhandlungen sind erfolgreich, getreu dem Motto „lieber Schlichten statt Richten“. „Kompetenter Nachwuchs ist erwünscht“ hebt Rechtsamtsleiter Klaus Schaefer hervor, „vor allem, wenn die Zahl von bisher 50 Streitschlichtungsfällen im Jahr in Paderborn steigen sollte.“ Bürgerinnen und Bürger, die an einer Tätigkeit als Schiedsperson oder als deren Vertreter interessiert sind, sollten daher kurzfristig Ihre Bewerbung mit Lebenslauf an das Rechtsamt der Stadt Paderborn, Marienplatz 2a, 33098 Paderborn, richten. Weitergehende Informationen gibt es zudem im Internet unter www.schiedsamt.de