Gartenabfall nicht in die Landschaft kippen

Auch Rasenschnitt muss in Biotonne oder zum Recyclinghof

Müll in der Landschaft, an Acker-, Wald- und Wegrändern, an Bächen und Flüssen und vor allem an den Grenzen von Gartengrundstücken - das ist auch in Paderborn leider ein häufiger Anblick. Obwohl die meisten Bürgerinnen und Bürger diese Form der Abfallbeseitigung ablehnen, werden organische Abfälle wie Rasenschnitt häufig gar nicht als Müll angesehen und oft ohne Unrechtsbewusstsein hinter dem Gartenzaun auf öffentlicher Fläche entsorgt. Toni Wiethaup vom Amt für Umweltschutz und Grünflächen: „Das ist illegal und strafbar. Und ist Ursache für ökologische Probleme wie der Nährstoffanreicherung und damit der Förderung von Allerweltsarten.“ Hierauf weisen sowohl das städtische Amt für Umweltschutz und Grünflächen als auch der Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb Paderborn ASP gerade in der Zeit der Frühjahrsarbeiten in den Gärten eindringlich hin. Dies hat im Wesentlichen zwei rechtliche Gründe: Zum einen ist das Abkippen von Grünabfällen auf städtische Flächen ein Eigentumsdelikt, , zum anderen ist Grünschnitt Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, unterliegt damit dem Anschluss- und Benutzungszwang und muss entweder über die Biotonne oder die Recyclinghöfe An der Talle sowie Driburger Straße entsorgt werden. Toni Wiethaup: „Wer dagegen verstösst, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.“ Wer den Abfall sogar in Gewässern kippt, verstösst auch noch gegen das Strafrecht. Bei solchen Fällen wird Anzeige erstattet und nach dem Täter gefahndet. Genau so wird verfahren, wenn Grünschnitt im Haxtergrund entsorgt wird.