Grün rechtzeitig zurückschneiden

Stadt erinnert Grundstücksbesitzer

Bäume, Büsche und Hecken sollten rechtzeitig zurückgeschnitten werden. Daran erinnert das Straßen- und Brückenbauamt Grundstückseigentümer in der Stadt. Wenn das Grün zu üppig auf Wege und Straßen wuchert, kann es dort zu Behinderungen und Unfällen kommen. Darum appelliert das Amt an die Grundstückseigentümer, ihre Verantwortung wahrzunehmen, vorausschauend ihr Grün zu pflegen und die Gehwege zu säubern. Eine Orientierungshilfe bietet beim Pflegeschnitt der genaue Grenzverlauf des jeweiligen Gründstückes, der in der Regel schon durch die bauliche Abgrenzung gut zu erkennen ist. Zwei Aspekte sollten aus Gründen der Sicherheit dabei mit beachtet werden: Das so genannte "Lichtraumprofil" von 2,25 Meter Höhe für Geh- und Radwege, sowie von 4,50 Meter für Fahrbahnen muss grundsätzlich auch dann frei bleiben, wenn Regen Äste herunterdrücken. Auch Straßenlaternen, Beschilderungen und Ampelanlagen dürfen von Pflanzen nicht verdeckt sein. Wenn dies nicht gewährleistet ist, dann ist das Straßen- und Brückenbauamt verpflichtet, Mahn- und Warnschreiben an die Grundstückseigentümer zu schicken. Diese sollten als Chance gesehen werden, um Schlimmeres zu verhindern. Denn wenn das Grün die Sicht versperrt und es dadurch zu einen Unfall oder einem anderen Schaden kommt, haftet der Grundstückseigentümer. Wer den Appellen der Stadt nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Stadt das Grün von einem Fachunternehmen auf Kosten des Grundstückseigentümers entfernen lässt. Das trifft ebenfalls für das Reinigen des Gehweges zu. So weit kommt es in aller Regel nicht - und soll es auch nicht kommen. Darum bietet das Straßen- und Brückenbauamt unter der Rufnummer 05251/88-1901 auch eine entsprechende Beratung an. Erfahrungen zeigen, dass die Betroffenen nicht ausreichend über die Probleme des Überwuchses informiert sind. Um Probleme im Detail zu erörtern, stehen Mitarbeiter des Straßen- und Brückenbauamtes nach vorheriger Absprache auch zu einem Ortstermin zur Verfügung. Wer sich das häufige Zurückschneider sparen möchte, sollte beispielsweise Hecken, Sträucher und Bäume nicht zu dicht an die Grenze pflanzen. Nach einigen Jahren wächst die Hecke trotz regelmäßiger Pflege immer weiter in den Gehweg hinein. "Schreiben wir jemanden an, weil seine Hecke 10 oder 15 cm in den Gehweg ragt oder Unkraut auf dem Gehweg wächst, wirft er uns Pingeligkeit vor", weiß Margit Hoischen. "Tun wir dies erst, wenn der Überwuchs bereits 50 cm oder mehr misst, oder der Gehweg stark verunkrautet ist, beruft sich der Ermahnte häufig auf ein Gewohnheitsrecht oder den Umweltschutz", macht die Leiterin des Straßen- und Brückenbauamtes das Problem deutlich. "Wir stehen den Leuten mit Rat und Tat zur Seite, setzen auf Einsicht und Mithilfe der Bürger, doch wo dies nichts nützt, müssen wir handeln", so Margit Hoischen.