Kammerspiele nur gemeinsam realisierbar

Stellungnahme der Stadt Paderborn zum Artikel „EU lehnt den Kammerspielvertrag ab“ im WESTFÄLISCHEN VOLKSBLATT

„Es gibt derzeit keinen zwischen Stadt und Volksbank unterschriebenen Vertrag über die Kammerspiele. Es gibt ein Angebot der Volksbank, das der Rat für annehmbar erklärt hat. Der Rat hat aber gleichzeitig eine Reihe von Bedingungen für die Unterschrift des Bürgermeisters formuliert. Diese sind bislang nicht erfüllt. Deshalb gibt es keinen Vertrag, den die EU ablehnen könnte. Unterschrieben ist lediglich der Vertrag, durch den der bisherige Vertrag zwischen Stadt und Volksbank aufgehoben wurde. Dieser Aufhebungsvertrag liegt Brüssel vor. Daraufhin ist das in Brüssel eingeleitete Verfahren endgültig eingestellt. Es gibt zurzeit kein offizielles Verfahren bei der Europäischen Kommission. Die Stadt hat informell über die Bundesregierung das Angebot der Volksbank zur Kenntnisnahme zugeleitet. Das Anwaltsbüro Gleiss Lutz, das die Stadt in diesem Verfahren begleitet, hat einige Telefonate mit Mitarbeitern der Referatsebene der EU geführt. Darin wurden Bedenken gegenüber dem vorliegenden Vertragsangebot der Volksbank geäußert. Gleichzeitig wurden Gespräche angeboten, um diese Bedenken auszuräumen. Die Anwälte der Stadt haben dieses Gesprächsangebot angenommen. Bis zum Abschluss dieser Gespräche soll auch noch keine Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung erfolgen. Ergebnisse der Gespräche liegen bislang nicht vor.“ So reagierte Bürgermeister Heinz Paus auf den Artikel "EU lehnt Kammerspielvertrag ab" im Westfälischen Volksblatt am 12. Oktober 2006. Er machte deutlich, dass er entsprechend dem Ratsbeschluss das Angebot der Volksbank nur annehmen dürfe, wenn seitens der EU keine vergaberechtlichen Bedenken mehr bezüglich des Angebotes der Volksbank bestünden. Daran werde er sich halten. Irritiert zeigte sich Bürgermeister Paus über die Stellungnahme aus dem Hause der Volksbank. Ein so komplexes Bauvorhaben, wie es die Bebauung des Kötterhagen darstelle, könne man nur im Schulterschluss realisieren. Wenn die Volksbank jetzt den Versuch unternehme, der Stadt die Verantwortung für die Schwierigkeiten mit dem Europäischen Vergaberecht in die Schuhe zu schieben, so stelle das die Dinge völlig auf den Kopf. Die Stadt habe vier mögliche Standorte für die Kammerspiele untersucht. Man habe sich letztlich für den Standort Kötterhagen und für Vertragsverhandlungen mit der Volksbank entschieden, weil es dafür eine Reihe von Gründen gab, u. a. die Chance, das seit Jahrzehnten vernachlässigte Areal der Volksbank im Herzen der Stadt endlich aufzuwerten und die Kammerspiele an ihrem angestammten Platz in Sichtweite des Rathauses zu belassen. Die Stadt habe von Anfang an dieses Theater selbst auf eigenem Grund und Boden bauen wollen. Die Volksbank sei trotz intensiver Gespräche nicht bereit gewesen, Eigentumsrechte, sondern nur eigentumsnahe Rechtspositionen einzuräumen. Und: Die Volksbank sei nicht bereit gewesen, der Stadt zu ermöglichen, das Areal selbst zu bebauen, d. h. zu akzeptieren, dass das von der Stadt verantwortete Bauvolumen öffentlich ausgeschrieben werde. Sie verfolgte von Anfang an das Ziel, das Bauvolumen möglichst mit von ihr bestimmten Firmen aus der Region zu realisieren. Es ist sicherlich auch ein für die Stadt relevanter Belang, dass von ihr vergebene Aufträge an Unternehmen aus Stadt und Region gehen. Primäres Interesse der Stadt war und ist es aber, in absehbarer Zeit ein neues Theater zu bekommen. Weil die Volksbank diese beiden Aspekte für nicht verhandelbar erklärte, die Stadt aber hohes Interesse daran hat, das Theatervorhaben am Kötterhagen zu realisieren, hat die Stadt sich sowohl in der Eigentumsfrage als auch in der Frage der Vergabe der Bauarbeiten auf Kompromisse eingelassen, selbstverständlich erst nach einer umfassenden positiven rechtlichen Bewertung der Verträge. Die Rechtsauffassung der von der Stadt eingeschalteten Gutachter sei dann letztlich von der Europäischen Union nicht mit getragen worden. Man habe dann im letzten Jahr in Brüssel einen Weg gefunden, bei dem die Volksbank aber bei der Eigentumsfrage wie bei der Frage der Vergabe der Bauleistungen kaum Spielraum eingeräumt habe. Dieser Kompromiss sei dann die Basis für die weiteren Gespräche gewesen, die schließlich zu dem jetzt vorliegenden Vertragsangebot der Volksbank geführt hätten. Selbstverständlich habe die Stadt, die nach dem Brüsseler Kompromiss nach Abschluss des Vertrages keinen Einfluss mehr auf die Bauausführung haben durfte, darauf bestehen müssen, dass im Vertragsangebot der Teil des Gebäudekomplexes, der das Theater aufnehmen soll, so genau wie möglich beschrieben werde. „Der Rat hätte niemals eine wenige DIN A 4-Seiten fassende grobe Darstellung des Theatergebäudes akzeptiert. Immerhin geht es um ca. 14 Mio. Steuergelder, die seitens der Stadt an die Volksbank gezahlt werden sollen.“ So Bürgermeister Heinz Paus in seiner Presseerklärung. Bei der Erarbeitung des Vertragsangebotes sei auf beiden Seiten anwaltlicher Rat in Anspruch genommen worden. Es habe auch immer wieder Kontakte mit dem für die Stadt in Sachen Europäisches Vergaberecht tätigen Anwaltsbüro gegeben. Man habe das jetzt vorliegende Vertragsangebot der Volksbank auch unter vergaberechtlichen Aspekten für rechtlich vertretbar gehalten und sei der Auffassung gewesen, dass man damit dem Kompromiss entspreche. „Da es in den informellen Gesprächen, die mit der Europäischen Union seitens der Stadt aufgenommen wurden, erneut Bedenken gibt, wird die Stadt in diesen Gesprächen selbstverständlich alles daran setzen, diese Bedenken auszuräumen. Sollte danach eine Modifizierung des Vertragsangebotes erforderlich sein, wird sich die Volksbank überlegen müssen, ob sie zu einer solchen Modifizierung bereit ist. Bisher war sie nicht bereit, über den Part der Theatertechnik und Theaterausstattung hinaus weitere Teile des künftig von den Kammerspielen zu nutzenden Gebäudeteils öffentlich ausschreiben zu lassen. Ich werde - entsprechend dem Ratsauftrag – das ohnehin noch von der Volksbank zu modifizierende Vertragsangebot (u. a. neue gesetzliche Mehrwertsteuer, neue Befristung des Angebotes, Position Theatertreff) nur dann unterschreiben, wenn ich dazu vom Rat grünes Licht habe und wenn vor allem auch seitens der Europäischen Union keine Bedenken bezüglich dieses Vertragsangebotes mehr bestehen.“