Anmeldungen für Schulanfänger

Das Kind muss zur Anmeldung mitkommen

Seit Montag, 6. November, laufen in der Stadt Paderborn die Anmeldezeiten für Kinder, die am 1. August 2007 schulpflichtig werden. Davon betroffen sind alle Kinder, die am 31. Juli 2007 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die später das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in eine Grundschule aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist , dass sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen, außerdem müssen sie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein. Dieser Antrag ist beim zuständigen Schulleiter zu stellen. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen. Es ist unbedingt erforderlich, dass das einzuschulende Kind bei der Anmeldung der Schulleitung vorgestellt wird. Für die schulische Eingangsuntersuchung kommt noch vom Gesundheitsamt eine gesonderte Einladung. Wer beantragen möchte, dass das Kind eine andere Schule als die zuständige besuchen soll, muss dafür einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser kann bei der Anmeldung abgegeben werden oder innerhalb einer Woche nach der Anmeldung geschickt werden an das Schulverwaltungsamt der Stadt Paderborn, Postfach 24 80, 33095 Paderborn. Auch in einem solchen Fall muss das Kind zunächst bei der zuständigen Schule angemeldet werden.