Interessen gerecht abwägen
Stadtverwaltung: Schutz des Weweraner Ortskerns hat oberste Priorität
"Wer die öffentlichen und privaten Belange gerecht abwägt, der kann im Sinne des Allgemeinwohls für Wewer insgesamt nur eine Lösung favorisieren, mit der die gewachsenen Einzelhandelsstrukturen im Ortskern nicht gefährdet werden." Das stellt die Paderborner Stadtverwaltung in einer Presseerklärung fest und kündigt eine entsprechende Sitzungsvorlage zum Einzelhandelsstandort Wewer-West für den nächsten Bauausschuss am 26. April an. Es sei sinnvoll das Bauleitverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. W 261 weiterzuführen mit einem Lebensmittelmarkt mit einer maximal zulässigen Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern, zuzüglich ergänzenden Angeboten, wie beispielsweise Bäckerei und Cafe. Damit könnte eine fußläufige Nahversorgung für Wewer-West gesichert werden, ohne den Ortskern mit dem bestehenden Nahversorger und den kleineren Läden in ihrer Existenz zu schädigen. Sollte der Bauausschuss der Verwaltung folgen, dann werde auf der Basis eines entsprechenden Beschlusses mit dem Investor gesprochen, der auf einem privaten Grundstück in Wewer-West einen Vollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von 1200 Quadratmetern realisieren möchte. Die Auffassung der Verwaltung werde durch Gutachten sowie durch die Industrie- und Handelskammer sowie den Einzelhandelsverband bestätigt. Eine spürbar sinkende Attraktivität des gesamten Ortskerns mit zurückgehenden Verkaufsflächen und wachsendem Leerstand und einer dann nicht mehr gesicherten Nahversorgung für den Ortskern darf es nach Meinung der Verwaltung nicht geben. Die Ansiedlung eines Vollsortimenters mit 1200 Quadratmeter Verkaufsfläche in Wewer-West würde dazu beitragen, weil der räumlich beeinträchtigte Vollsortimenter im Ortskern mit deutlichem Kaufkraftabfluss zu rechnen hätte. Da der vorhandene Betrieb auch noch gleichzeitig als „Magnet“ für den angrenzenden Einzelhandel dient, ist auch mit Schließungen dieser Läden zu rechnen. Dieses Risiko kann aus Sicht der Stadtverwaltung nicht eingegangen werden. Allein das wirtschaftliche Interesse des Investors kann nicht das ausschlaggebende Argument sein, so die Verwaltung. Es seien andere Lösungen als die des Investors mit dem Vollsortimenter gefordert, die eine optimale Versorgung für Wewer insgesamt ermöglichen. Ein entsprechender Beschluss des Bauausschusses wäre aus Sicht der Verwaltung ein Schritt in diese Richtung.