Keine Abzocke
Stadt Paderborn: Auch für Gudrun Lumpp gelten Gesetze
"Auch für Gudrun Lumpp gelten Gesetze, sie wurde weder von der Stadt Paderborn abgezockt noch hat sie zu Unrecht Grundsteuer bezahlt". Mit diesen Worten weist Jens Reinhardt, Sprecher der Stadt, entsprechende Vorwürfe der Tierschützerin in der Ausgabe des Westfälischen Volksblattes vom 16. August zurück. Die Stadt Paderborn habe 1998 vom Finanzamt Paderborn einen entsprechenden Grundsteuermessbescheid für das neugebaute Tierheim mit privater Wohnung von Frau Lumpp zwischen Benhausen und Bad Lippspringe bekommen. Darin wurde ein Teil des Gebäudes als nicht gemeinnützig genutzt bewertet und damit grundsteuerpflichtig. Wie bei jedem anderen Bürger oder jeder anderen Bürgerin auch hat die Stadt nur auf diesen Teil Grundsteuer erhoben. "Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet", so Reinhardt. Seit 1998 wurde diese Grundsteuer widerspruchslos gezahlt. Erst am 29. März 2007 hat sich der Anwalt von Frau Lumpp bei der Stadt gemeldet und Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide aus 2006 und 2007 eingelegt. Diese Einsprüche mussten zurückgewiesen werden. Die Stadt hat dem Rechtsbeistand deutlich gemacht, dass eine Grundsteuerbefreiung nur beim Finanzamt beantragt werden kann. Das Finanzamt hat der Stadt Paderborn am 29. Juni 2007 mitgeteilt, dass die so genannte Steuermessbetragsfestsetzung auf 0 Euro ab 2007 geändert wurde. Die Stadt hat noch am gleichen Tag den geänderten Grundsteuerbescheid erteilt. "Wir haben hier nicht eingelenkt, auf Druck reagiert oder uns belehren lassen, wenn es für das Finanzamt Gründe gab, den Steuermessbetrag neu festzusetzen, dann ändern wir natürlich den Grundsteuerbescheid entsprechend", stellt Reinhardt klar.